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Wahlvorstand - darf der auch kandidieren?

E
Enrico
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Betrieb beschäftigt knapp 100 MA.Unser Wahlvorstand besteht aus 3 MA welche der noch amtierende BRV bestimmt hat. Nun haben wir Listenwahl wobei 2 Mitglieder des Wahlvorstandes beide auf ein und derselben Liste von drei zur Auswahl möglichen stehen. Der dritte ist ein Unbeteiligter MA. Ist dies rechtens oder dürfen nur nicht zu wählende MA den Wahlvorstand ausführen ?

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Community-Antworten (10)

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einfachIch

27.04.2006 um 17:16 Uhr

hallo enrico,

hast du dir deine fragestellung denn noch einmal durchgelesen, bevor du sie hier zur diskusion gestellt hast ?

was möchtest du wissen ? was sind deine bedenken ? was ist fakt ?

trotz 3-maligen lesen hab ich nicht begriffen was genau du willst !

E
Enrico

27.04.2006 um 17:39 Uhr

Ich habe mcih vorhin versucht in die Vorschriften zur Aufstellung des Wahlvorstandes rein zu lesen, nur ist mir nicht ganz klar ob das Gesetzt mit dem öffentlichen Wahlverfahren bei unserem Betrieb auch zutrifft oder ob es der Richtigkeit entspricht das der Wahlvorstand vom noch amtierendem BRV festgelegt wird ? Meine Bedenken und auch die einiger Kollegen sind der Meinung das es mit diesem Wahlvorstand nicht ehrlich zu gehen könnte und wissen möchte ich, ob wir die Wahl auf Grund der Zusammenstellung des Wahlvorstandes anfechten könnten ?

P
p.g.

27.04.2006 um 17:59 Uhr

Hallo, so wie ich das lese arbeitet euer Wahlvorstand korrekt. Wenn die Mitglieder des WV das passive Wahlrecht haben dürfen die sich auch aufstellen lassen. Jeder der Lust und Laune hat kann seine eigene Liste abgeben (vorrausgesetzt passives Wahlrecht und genügend Stützer).

R
Rollie

27.04.2006 um 20:25 Uhr

Unklar bleibt mir allerdings, warum der "BRV" den Wahlvorstand festlegt.

P
p.g.

27.04.2006 um 20:43 Uhr

Ja, da hat Rollie Recht. Der Wahlvorstand wird vom BR bestellt und nicht vom BRV.

E
einfachIch

28.04.2006 um 10:44 Uhr

hallo @Rollie und @ p.g. und auch @Enrico,

macht die sache für Enrico dann doch nicht zu kompliziert !

sicher bestellt der BR den wahlvorstand, aber die öffentliche Mitteilung zur bestellung wird durch den BRV unterzeichnet. so kann für unkundige der eindruck entstehen, der wahlvorstand ist durch den BRV "festgelegt" worden. eines ist auch klar ob der BRV evtl. eigenmächtig gehandelt haben könnte, wissen nur die anderen BRM und die sind zur verschwiegenheit gegenüber dritten verpflichtet.

JA, euer wahlvorstand ist rechtens !

RI
Ramses II

28.04.2006 um 10:53 Uhr

"eines ist auch klar ob der BRV evtl. eigenmächtig gehandelt haben könnte, wissen nur die anderen BRM und die sind zur verschwiegenheit gegenüber dritten verpflichtet."

Woraus soll sich denn diese Verschwiegenheitspflicht ableiten?

E
einfachIch

28.04.2006 um 11:32 Uhr

aber, aber grosser Ramses, dass weisst du doch genau !

aus dem BetrVG, was soll deineoberlehrerhafte frage wieder ?

RI
Ramses II

28.04.2006 um 11:37 Uhr

Weil ich in diesem dicken Buch diese Verschwiegenheitspflicht nicht finden kann. Deshalb habe ich erwartet dass Du es ein wenig konkreter sagen kannst...

W
w-j-l

28.04.2006 um 12:01 Uhr

Das macht er immer so, einfachIch,

er möchte jetzt von Dir wissen, in welchen §§ Du das Thema "Verschwiegenheit" bzw. "Stillschweigen" findest. Das gibt es nämlich nur für wenige Punkte in der BR-Arbeit, und eher nicht in dieser Angelegenheit.

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