Erstellt am 27.04.2006 um 15:16 Uhr von einfachIch
hallo enrico,
hast du dir deine fragestellung denn noch einmal durchgelesen, bevor du sie hier zur diskusion gestellt hast ?
was möchtest du wissen ?
was sind deine bedenken ?
was ist fakt ?
trotz 3-maligen lesen hab ich nicht begriffen was genau du willst !
Erstellt am 27.04.2006 um 15:39 Uhr von Enrico
Ich habe mcih vorhin versucht in die Vorschriften zur Aufstellung des Wahlvorstandes rein zu lesen, nur ist mir nicht ganz klar ob das Gesetzt mit dem öffentlichen Wahlverfahren bei unserem Betrieb auch zutrifft oder ob es der Richtigkeit entspricht das der Wahlvorstand vom noch amtierendem BRV festgelegt wird ?
Meine Bedenken und auch die einiger Kollegen sind der Meinung das es mit diesem Wahlvorstand nicht ehrlich zu gehen könnte und wissen möchte ich, ob wir die Wahl auf Grund der Zusammenstellung des Wahlvorstandes anfechten könnten ?
Erstellt am 27.04.2006 um 15:59 Uhr von p.g.
Hallo,
so wie ich das lese arbeitet euer Wahlvorstand korrekt.
Wenn die Mitglieder des WV das passive Wahlrecht haben dürfen die sich auch aufstellen lassen. Jeder der Lust und Laune hat kann seine eigene Liste abgeben (vorrausgesetzt passives Wahlrecht und genügend Stützer).
Erstellt am 27.04.2006 um 18:25 Uhr von Rollie
Unklar bleibt mir allerdings, warum der "BRV" den Wahlvorstand festlegt.
Erstellt am 27.04.2006 um 18:43 Uhr von p.g.
Ja, da hat Rollie Recht. Der Wahlvorstand wird vom BR bestellt und nicht vom BRV.
Erstellt am 28.04.2006 um 08:44 Uhr von einfachIch
hallo @Rollie und @ p.g. und auch @Enrico,
macht die sache für Enrico dann doch nicht zu kompliziert !
sicher bestellt der BR den wahlvorstand, aber die öffentliche Mitteilung zur bestellung wird durch den BRV unterzeichnet. so kann für unkundige der eindruck entstehen, der wahlvorstand ist durch den BRV "festgelegt" worden. eines ist auch klar ob der BRV evtl. eigenmächtig gehandelt haben könnte, wissen nur die anderen BRM und die sind zur verschwiegenheit gegenüber dritten verpflichtet.
JA, euer wahlvorstand ist rechtens !
Erstellt am 28.04.2006 um 08:53 Uhr von Ramses II
"eines ist auch klar ob der BRV evtl. eigenmächtig gehandelt haben könnte, wissen nur die anderen BRM und die sind zur verschwiegenheit gegenüber dritten verpflichtet."
Woraus soll sich denn diese Verschwiegenheitspflicht ableiten?
Erstellt am 28.04.2006 um 09:32 Uhr von einfachIch
aber, aber grosser Ramses, dass weisst du doch genau !
aus dem BetrVG, was soll deineoberlehrerhafte frage wieder ?
Erstellt am 28.04.2006 um 09:37 Uhr von Ramses II
Weil ich in diesem dicken Buch diese Verschwiegenheitspflicht nicht finden kann.
Deshalb habe ich erwartet dass Du es ein wenig konkreter sagen kannst...
Erstellt am 28.04.2006 um 10:01 Uhr von w-j-l
Das macht er immer so, einfachIch,
er möchte jetzt von Dir wissen, in welchen §§ Du das Thema "Verschwiegenheit" bzw. "Stillschweigen" findest. Das gibt es nämlich nur für wenige Punkte in der BR-Arbeit, und eher nicht in dieser Angelegenheit.