Erstellt am 30.04.2006 um 20:13 Uhr von p.g.
1. Leitende Angestellte
2. MA die noch keine 18 Jahre alt sind und weniger als 6 Monate dem Bezrieb angehören
Erstellt am 30.04.2006 um 20:30 Uhr von Fayence
3. AN welche in den passiven Teil ihrer Altersteilzeit im Blockmodell eingetreten sind
4. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt
5. Personen, welche nicht als AN eines Betriebes zu werten sind, siehe auch §5 Abs.2 BetrVG