Wer darf für einen Betriebsrat kandidieren ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bei einer renomierten Sozialstation als studentische Aushilfskraft beschftigt. Unsere Firma steht vor den Betriebsratswahlen. Nun hängen die Wählerlisten aus und ich als studentische Aushilfskraft stehe nicht auf der Wählerliste. Ich arbeite schon seit 4 Jahren in der Firma und möchte auch kandidieren. Habe ich eine Chance ?
Community-Antworten (1)
16.11.2005 um 17:12 Uhr
moin kami, ich sehe kein grund, warum du nach § 5 betrVG nicht zu den arbeitnehmern gehören solltest. also hast du auch nach § 7 und § 8 BetrVG wahlberechtigung und bist wählbar... wende dich bitte an den wahlvorstand! der br ist nicht mehr zuständig... aber da werden dir die alten hasen hier genaueres sagen können...
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind wählbar alle dem Betrieb seit sechs Monaten angehörenden Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind nach § 7 BetrVG nur die betriebsangehörigen Arbeitnehmer. Die Betriebszugehörigkeit setzt das Bestehen arbeitsvertraglicher Beziehungen und eine tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation voraus (BAG 18.1.1989 – 7 ABR 21/88).
gruß, packer
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