Hallo zusammen,
ein Kollege (Befristung gem. §14(2) TzBfG bis 12.2.06) hat Mitte Dez. 05 auf eig. Wunsch die Abteilung gewechselt. Am 13.2. erhielt er einen Zusatz zum Arb.Vertr., wonach er bis zum 12.5.06 gem. §14(1)5. weiter befristet wird.
Abgesehen davon, daß die Befristung nach (2) bereits abgelaufen war (und damit ein unbefr. Arbeitsverh. vorliegt) - ist diese Befristung nach (1) noch zulässig, wenn der Koll. schon ca. 2 Monate in der neuen Abteilung arbeitet und sich dort bewährt hat (Aussage seiner Vorgesetzten)?
vielen Dank schonmal für Eure Antworten
Dirk