Guten Tag, nach §5 Abs.1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgeber berechtigt die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen (nicht erst nach Ablauf von 3 Tagen). Ich habe keinen Kommentar zum EFZG.
Frage: Ist der Arbeitgeber dazu nur in Einzelfällen berechtigt und darf also nicht für den gesamten Betrieb eine solche Regelung einführen?
Der Arbeitgeber will die sofortige Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin von allen Arbeitnehmern des Betriebes verlangen.
Welche rechtliche Möglichkeit hat der Betriebsrat, ihn daran zu hindern?