hallo, ich habe eine frage zum §14 (1) Befristung eines Arbeitsvertrages: Sehe ich das richtig, dass ein zweckmäßig befristeter Vertrag immer wieder verlängert werden kann, also überspitzt dargestellt auch 20 mal? Oder kann dieser innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (z.B. 3 Jahre) stetig verlängert werden?