Unser Arbeitgeber hat vor zwei Jahren in unserer Klinik eine Schmerztherapie etabliert.
Damals wurden fast alle Beschäftigte nach § 14 Abs. 1 TzBfG für zwei Jahre befristet eingestellt. Nun liegen uns von einigen dort Beschäftigten (z.B. Arzthelferin für die Organisation) Vertragsverlängerungen erneut für zwei Jahre vor.
Begründung: "Aufbau und Akzeptanz der Tagesklinik Schmerztherapie."
Wir sind der Meinung, das die ersten zwei Jahre für die nun angegebene Begründung reichen müsste.
Wir wollen den Befristungen widersprechen. Reichen unsere Gründe dafür aus oder könnt ihr uns noch andere Gründe bzw. vergleichbare Fälle mitteilen?
Vielen Dank.