Hallo,

ich bin Mitglied des BR und Wahlvorstandes in unserer Firma. Bei uns ist am letzten Tag der Einspruchsfrist ein Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt worden. Es wurden wohl zwei Mitarbeiter nicht aufgenommen. Es handelt sich um einen Azubi, welcher am Tag der Wahl volljährig wird und eine Kollegin (Einzelkämpferin in einem entfernten Betriebsteil).

Sollte der Einspruch gerechtfertigt sein, würden wir die Schwelle zum 7köpfigen Betriebsrat überschreiten.

Wie sollen wir verfahren?

Muss das Wahlausschreiben erneut ausgehangen und die Termine nach hinten verschoben werden? Oder läuft die Wahl wie ausgeschrieben weiter (Vorschläge sind bereits eingereicht) und es werden einfach 7 Mitglieder gewählt?

Danke für die Hilfe.

Gruß

Pommes