Erstellt am 03.02.2010 um 16:14 Uhr von Peanuts
Man prüft im stillen Kämmerlein ob dieser Einspruch vielleicht berechtigt sein könnte.
Eine Protokollnotiz wird vermutlich nicht schaden.
Erstellt am 03.02.2010 um 17:29 Uhr von BentoBox
Ein anonymer Eisnpruch ist kein Einspruch!
Erstellt am 03.02.2010 um 18:20 Uhr von mainpower
Erstellt am 03.02.2010 um 18:50 Uhr von Peanuts
"PAPIERKORB"
Auch wenn der BR diesen Einspruch nicht offiziell behandeln muss, würde ich diesen nicht einfach entsorgen.
Es wäre doch tragisch, wenn erst im Anfechtungsverfahren festgestellt würde, dass diese Liste fehlerhaft ist ...