Anonymer EInspruch gegen die Wählerliste - Wie geht man damit um?
Wie geht man mit einem anonymen Einspruch gegen die Wählerliste um?
Community-Antworten (4)
03.02.2010 um 17:14 Uhr
Man prüft im stillen Kämmerlein ob dieser Einspruch vielleicht berechtigt sein könnte.
Eine Protokollnotiz wird vermutlich nicht schaden.
03.02.2010 um 18:29 Uhr
Ein anonymer Eisnpruch ist kein Einspruch!
03.02.2010 um 19:20 Uhr
Hallo, PAPIERKORB
03.02.2010 um 19:50 Uhr
"PAPIERKORB"
Auch wenn der BR diesen Einspruch nicht offiziell behandeln muss, würde ich diesen nicht einfach entsorgen.
Es wäre doch tragisch, wenn erst im Anfechtungsverfahren festgestellt würde, dass diese Liste fehlerhaft ist ...
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