Hallo zusammen,
WO §4 Abs.2
- Der Einspruch ist ausgeschlossen, soweit er darauf gestützt wird, dass die Zuordnung nach §18a des Gesetzes (BetrVG) fehlerhaft erfolgt sei-
heist das kein Einspruch gegen die Wählerliste möglich, wenn es um Zuordnung Leitede Angestellte geht?