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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsprüche gegen die Wählerliste

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Dima
Nov 2016 bearbeitet

Nach Ablauf der Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste hat sich herausgestellt, dass ein Wahlberechtigter doch vergessen wurde. Darf/muss die Wählerliste in diesem Fall korrigiert werden? Oder ist die Entscheidung dem Wahlvorstand überlassen?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

12.04.2006 um 11:25 Uhr

Die Wählerliste muss ständig aktualisiert werden. Es müssen ja auch neu eingestellte oder ausgeschiedene Mitarbeiter berücksichtigt werden.

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