Einsprüche gegen die Wählerliste
Nach Ablauf der Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste hat sich herausgestellt, dass ein Wahlberechtigter doch vergessen wurde. Darf/muss die Wählerliste in diesem Fall korrigiert werden? Oder ist die Entscheidung dem Wahlvorstand überlassen?
Community-Antworten (1)
12.04.2006 um 11:25 Uhr
Die Wählerliste muss ständig aktualisiert werden. Es müssen ja auch neu eingestellte oder ausgeschiedene Mitarbeiter berücksichtigt werden.
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