Wenn ich richtig informiert bin, gilt inzwischen für zusätzliche Absprachen zum Arbeitsvertrag die Schriftform.
Früher war es aber doch möglich, auch mündliche Absprachen zu treffen, die Gültigkeit hatten (wenn man mall von der Schwierigkeit der Beweisbarkeit absieht - das lässt sich ja aber manchmal durch die Praxis belegen, z.B. Lohnabrechnungen, Dienstpläne etc.)
Nach §613a muss bei einem Betriebsübergang der neue Arbeitgeber die arbeitsvertraglichen Pflichten übernehmen.
"(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein."
Gehören dazu dann auch solche vor langem getroffene mündlichen Absprachen?
(Hinweis: es geht nicht um Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung - gab es beides nicht)