Wenn im Vorstellungsgespräch nicht von einer Befristung gesprochen wird. Der AN fängt an zu arbeiten an. Nach einem Monat kommt ein Arbeitsvertrag auf dem Tisch auf dem steht sinngemäß:
"Der AN fängt am 15. März 2013 als XXX an. Das Arbeitsverhältnis wird zur Probe bis zum 14. September 2013 abgeschlossen danach wird es für zwei Jahre befristet."

Natürlich sind jetzt ein paar derbe Fehler vom AG gemacht worden. Aber wenn der AN den Vertrag nicht unterschreibt muss er innerhalb der Probezeit mit einer Kündigung rechnen. Das möchte er nicht. Denn die Arbeit macht ihm Spaß und die Kollegen sind nett.

Der AN hat jetzt Freitag einen Termin bei der Personalabteilung. Er möchte darum bitten, dass diese Sätze geändert werden. Was ist aber wenn die sagen nein, das machen wir nicht. Du unterschreibst so wie ich will!
Oder der AN unterschreibt einfach und gibt den Vertrag ab. Was dann?
Hält diese Formulierung die AGB-Prüfung stand?
Wie sieht das aus, kann ein unbefristetes dadurch in ein befristetes Arbeitsverhältnis geändert werden?
Das hat ja alles etwas mit der Beweiskraft zu tun, was im vier Augengespräch gesagt wurde und das was jetzt auf dem Tisch liegt.

Zu meiner Person. Ich bin EBRM und werde erst im Sommer zu meiner ersten Schulung fahren.