Mündlichen Arbeitsvertrag kündigen?
hallo, all
wie kann ich einen arbeitsvertrag der nur mündlich besteht fristgerecht kündigen, als koch.
eine schriftliche kündigung hat der gute mann dem arbeitgeber persönlich gegeben, die aber zerrissen wurde, was nun?
mfg
Community-Antworten (13)
18.01.2007 um 19:11 Uhr
@Rattle, die Kündigung per Einschreiben an den AG schicken!
18.01.2007 um 19:35 Uhr
Rattle,
die schriftliche Kündigung ist dem AG trotzdem zugegangen! Falls Du lieber doppelt gemoppelt fristgerecht kündigen möchtest, halte ich ein pures Einschreiben für unzulänglich. Wenn schon, dann mit Rückschein oder als Einwurf-Einschreiben oder per Boten.
Falls Ihr eine Personalabteilung haben solltet, Kündigungsschreiben einmal kopieren, dort abgeben und den Empfang quittieren lassen.
18.01.2007 um 19:43 Uhr
@Fayence, für mich und mit Sicherheit auch für Rattle ist klar, dass so ein Einschreiben immer nur mit Rückschein Sinn macht :-))
18.01.2007 um 19:51 Uhr
Mona-Lisa,
dieser Thread wurde bereits mind. 146x gelesen! Ob das jedem so klar ist? :-))
P.S. Ich würde das Einwurf-Einschreiben favorisieren!
18.01.2007 um 19:53 Uhr
@Fayence, und mindest mittlerweile 172 Leser würden doch vielleicht nachfragen, wenn's nicht klar wäre..... ;-))
18.01.2007 um 19:57 Uhr
hallo,
der arbeitgeber könnte doch behaupten er habe einen leeren umschlag erhalten? dann nützt das einschreiben mit rückschein nicht wirklich.
habe ihm jetzt empfohlen die kündigung nochmals mit zeugen zu überreichen, wenn das immer noch nicht fruchtet drei tage unendschuldigt zu fehlen.......dann müßte es das gewesen sein.
eine neue stelle hat der gute mann schon! zum 15,02.07
mfg
18.01.2007 um 20:00 Uhr
@Rattle, ".....Falls Ihr eine Personalabteilung haben solltet, Kündigungsschreiben einmal kopieren, dort abgeben und den Empfang quittieren lassen....." Zitat Fayence
Dem Kollegen ist nur dazu zu raten, denn so ein "Abgang" ist ein sch.... "Abgang!"
18.01.2007 um 20:03 Uhr
hallo,
personalabteilung is nich......zu klein die bude.
er macht es mit zeugen und gut is :-)
mfg
18.01.2007 um 20:26 Uhr
Rattle,
wenn die Behauptung, der Briefumschlag sei leer gewesen, so ziehen würde, hätten aber verdammt viele AG ein Problem! :-)
P.S. Den Ratschlag, 3 Tage unentschuldigt zu fehlen, finde ich nicht sehr prickelnd!!!
18.01.2007 um 20:34 Uhr
hallo, Fayence
ja da haste wohl recht, ist auch nur das letzte mittel.
der chef will ihn aber nicht gehen lassen, obwohl er seinen mitarbeiter stängig beschimpft.
der arbeitgeber scheint irgendwie pervers veranlagt zu sein.......
mfg
18.01.2007 um 22:14 Uhr
@Rattle
...es gibt schon interessante Arbeitsverhältnisse!
18.01.2007 um 22:45 Uhr
Gemäß § 102 BetrVG RN 106 DKK heißt es:
Der Kündigungswille ist verwirklicht
-
im falle einer mündlichen Kündigung mit deren Ausspruch
-
im Falle einer schriftlichen Kündigung, wenn das Kündigungsschreiben den Machtbereich des AG verlassen hat. Das ist der Zeitpunkt, zu dem das Kündigungsschreiben dem AN ausgehändigt oder zur Post gegeben worden oder in der Hauspost in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist.
Ich denke im Rahmen der Gleichbehandlung sollte dies auch umgekehrt gelten.
19.01.2007 um 12:27 Uhr
Auf was will sich denn der AG berufen, wenn der Kollege nach Ablauf seiner Kündigung tatsächlich nicht mehr zu Diens erscheint? Er hat doch auch nichts in der Hand.
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