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Mündlicher Arbeitsvertrag unbefristet?

R
Rafael
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter dessen befristeter Vertrag am 30.09. ausläuft ,soll einen neuen Kontrakt bekommen der wiederum befristet ist wir haben Gremium auch schon zugestimmt bei der Vorlage er hat aber bis dato noch keinen Vertag unterschrieben . Kommt er jetzt am Montag 01.10. zur Arbeit und nimmt diese auf ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben ist es doch ein mündlicher Vertrag und somit unbefristet . Liege ich damit richtig??

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Community-Antworten (1)

W
Watschenbaum

28.09.2012 um 05:01 Uhr

nicht unbedingt

wurde ihm der Vertrag bereits zugesandt oder anderweitig zugänglich gemacht mit der Bitte um Unterschrift, kann der AN dieses befristete Angebot nicht durch bloße Arbeitsaufnahme zu einem unbefristeten abändern ( BAG16.04.2008 - 7 AZR 1048/06)

im anderen Fall vereinbaren die Parteien eines Arbeitsverhältnisses mündlich eine Befristung bis zu einem bestimmten Datum und wird erst nach Arbeitsaufnahme eine schriftliche Befristungsabrede abgeschlossen, nach der der Arbeitsvertrag mit der mündlich vereinbarten Befristung enden soll, liegt keine Einhaltung der Schriftform vor (BAG 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 -).

also kommt es auf die genauen Umstände an

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