Erstellt am 05.01.2006 um 12:24 Uhr von viktor
Durch eine entsprechende Informationsstrategie. Im Übrigen treffen die von Dir genannten Punkte nicht nur individualrechtliche Aspekte sondern auch kollektive, die nicht einzelvertraglich umgangen werden können. Ich würde also im Zuge der Mitbestimmung (alle § 87 BetrVG) Vereinbarungen fordern, die für individuelle Vereinbarungen akzeptable Grenzen setzt.