Erstellt am 17.05.2006 um 21:03 Uhr von Heinz
der Betriebsrat vertritt alle Arbeitnehmer im Betrieb, dazu zählen auch Teilzeitkräfte und Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen. Du müsstest schon etwas genauer werden, wieso will der Betriebsrat sich nicht um die Belange der Befristeten kümmern??
Erstellt am 17.05.2006 um 21:23 Uhr von Käfer
Mir wurde heute von einem" Verbesserungsvorschlag" erzählt, den ein BR Mitglied gestellt hat, genau gesagt die Zeitverträge auslaufen lassen und dafür Leiharbeiter einsetzen. Ich nenne es Gewissenskonflikt.
Erstellt am 17.05.2006 um 23:00 Uhr von Moselboy38
habe genaue gesetzensgebung bei fragen bitte genau stellen und an Moselboy38@Yahoo.de
schreiben
Erstellt am 17.05.2006 um 23:04 Uhr von Moselboy38
zeitverträge können bis auf zwei Jahre verlängert werden aber max. drei mal verlängert werden wenn man am tag danach abstempelt und nicht s von der Firma schrieftlich kam ist festeinstellung muß genaueres wissen
Erstellt am 17.05.2006 um 23:16 Uhr von Ramses II
Sag mal "Moselboy",
hast Du zufälligerweise zu viel des Moselweines genossen?
Was ist das denn für ein unreflektierter Blödsinn den Du da schreibst?
Erstellt am 18.05.2006 um 18:28 Uhr von Käfer
Danke. Bei uns werden die Verträge je nach Auftragslage (die sehr gut aussieht) verlängert, hat mit der 2 Jahre Frist nichts zu tun. Es nervt nur, daß der BR Mitglied sich so verhalten hat.