Erstellt am 24.03.2009 um 19:47 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 24.03.2009 um 19:49 Uhr von Troisdorfer
Nein !!!
Ein Arbeitgeber ist unter zwei Voraussetzungen an den Tarifvertrag gebunden,
muß also nach Tarif bezahlen:
1.) Der Arbeitgeber ist Mitglied im tarifaushandelnden Arbeitgebererband.
2.) Der betroffene Arbeitnehmer ist in einem Gewerbe tätig, für dessen Tarifvertrag die sog. Allgemeinverbindlichkeit festgeschrieben wurde (vom Arbeitsminister), z. B. sind die von ver.di ausgehandelten Tarife für das Bewachungsgewerbe auch dann bindend, wenn weder der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband, noch der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört.
MFG
Erstellt am 24.03.2009 um 19:56 Uhr von Troisdorfer
Ich schließe mich der Frage von DJ an.
Seit wann bist du dabei?