Erstellt am 18.08.2006 um 22:57 Uhr von Kölner
@Donna
§ 77 BetrVG
Ich sehe da keine bis wenig Veranlassung als BR hier irgendetwas zu tun!
Erstellt am 19.08.2006 um 11:24 Uhr von Donna
Hallo Kölner,
danke für den Hinweis, leider scheint es hier unterschiedliche Ansichten zu geben. Ich habe bei einer Schulung auch vermittelt bekommen, dass es keine Möglichkeiten gib bzw. nur dann, wenn TV gekündigt oder ausgelaufen. Leider hatten wir als BR aber noch eine weitere Inhouse-Schulung, bei der der Referent (Arbeitsrichter a.D.) uns genau das Gegenteil gesagt hat und sogar meinte, wir sollten es als Chance sehen hier individuelle auf den Betrieb gemünzte Lösungen mit dem AG auszuhandeln;-(
Was soll man nun glauben, vorallem sehe ich es genau wie Du, denn die Verhandlungen laufen eh nicht auf "Augenhöhe" mit dem AG.
Donna
Erstellt am 19.08.2006 um 19:36 Uhr von Kölner
@Donna
Sieh' es doch mal prakmatisch: Der AG will was, was Ihr m.E. nicht geben solltet, nämlich die Zustimmung zu Massnahmen, die nachteilig für den AN werden können.
Also ist es doch sinnig sich auf den § 77 BetrVG zu berufen, den AN z.B. per BetrVers. die Lage der Dinge mitzuteilen und den AG notfalls bitten, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Wichtig erscheint mir jetzt wirklich der Kontakt mit der Belegschaft; seid transparent!
Ich bleibe übrigens bei meiner Meinung - trotz Arbeitsrichter a.D..