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Rechte des BR bei AG ohne Tarifbindung

D
Donna
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hat zum 31.03.06 sich im AG-Verband "OT"tellen lassen und will eilig mit dem BR schlechtere Betriebsvereinbarungen abschließen bzw. den Kollegen neue Arbeitsverträge ohne Kollektivklausel vorlegen. Unser Manteltarifvertrag wurde zum 31.12.2006 gekündigt, der Entgelttarifvertrag, der Gehalts-u.Lohngruppenplan sowie der Altersvorsorgtarifvertrag sind nicht gekündigt und können auch nicht auslaufen. Der AG will einen eigenen Eingruppierungsplan, flexiblere Arbeitszeiten,weniger Freistellungen u.a. neu mit dem BR abschließen. Inwieweit ist der BR dazu überhaupt berechtigt????

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Community-Antworten (3)

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Kölner

19.08.2006 um 00:57 Uhr

@Donna § 77 BetrVG Ich sehe da keine bis wenig Veranlassung als BR hier irgendetwas zu tun!

D
Donna

19.08.2006 um 13:24 Uhr

Hallo Kölner,

danke für den Hinweis, leider scheint es hier unterschiedliche Ansichten zu geben. Ich habe bei einer Schulung auch vermittelt bekommen, dass es keine Möglichkeiten gib bzw. nur dann, wenn TV gekündigt oder ausgelaufen. Leider hatten wir als BR aber noch eine weitere Inhouse-Schulung, bei der der Referent (Arbeitsrichter a.D.) uns genau das Gegenteil gesagt hat und sogar meinte, wir sollten es als Chance sehen hier individuelle auf den Betrieb gemünzte Lösungen mit dem AG auszuhandeln;-( Was soll man nun glauben, vorallem sehe ich es genau wie Du, denn die Verhandlungen laufen eh nicht auf "Augenhöhe" mit dem AG.

Donna

K
Kölner

19.08.2006 um 21:36 Uhr

@Donna Sieh' es doch mal prakmatisch: Der AG will was, was Ihr m.E. nicht geben solltet, nämlich die Zustimmung zu Massnahmen, die nachteilig für den AN werden können. Also ist es doch sinnig sich auf den § 77 BetrVG zu berufen, den AN z.B. per BetrVers. die Lage der Dinge mitzuteilen und den AG notfalls bitten, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Wichtig erscheint mir jetzt wirklich der Kontakt mit der Belegschaft; seid transparent!

Ich bleibe übrigens bei meiner Meinung - trotz Arbeitsrichter a.D..

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