Unser AG hat zum 31.03.06 sich im AG-Verband "OT"tellen lassen und will eilig mit dem BR schlechtere Betriebsvereinbarungen abschließen bzw. den Kollegen neue Arbeitsverträge ohne Kollektivklausel vorlegen. Unser Manteltarifvertrag wurde zum 31.12.2006 gekündigt, der Entgelttarifvertrag, der Gehalts-u.Lohngruppenplan sowie der Altersvorsorgtarifvertrag sind nicht gekündigt und können auch nicht auslaufen. Der AG will einen eigenen Eingruppierungsplan, flexiblere Arbeitszeiten,weniger Freistellungen u.a. neu mit dem BR abschließen. Inwieweit ist der BR dazu überhaupt berechtigt????