Erstellt am 27.10.2006 um 13:14 Uhr von rolfo2
Bei der Verteilung von Sonderzahlungen hat der BR Mitbestimmungsrechte. Ausserdem verstösst das Verhalten des AG gegen das Gleichbehandlungsgebot § 75 BetrVG
Erstellt am 27.10.2006 um 13:25 Uhr von w-j-l
Das kommt drauf an, wie die Sonderzahlungen begründet sind, und ob es schon eine Vereinbarung dazu gibt bzw. wie die aussieht.
Erstellt am 27.10.2006 um 13:42 Uhr von stinkermief
Nun ja....mit der Begründung "er hätte es nicht verdient (nicht fleißig usw.)" zeigt mir, dass hier offensicht die Leistung des MA irgendwie bewertet wurde.
Schau mal §87 Abs.1 Satz 10 u 11 BetrVG an.
Erstellt am 27.10.2006 um 16:25 Uhr von Kölner
@stinkermief
Das kann schon sein, dass § 87 BetrVG hier anzuwenden gewesen wäre - dies hätte aber schon längst geschehen sein müssen und hilft dem Kollegen nicht wirklich, wenn der AG einzelvertraglich genau dies vereinbart wurde!