Hallo,
ich bin neues Betriebsratmitglied und habe die Aufgabe in unserer kommenden Betriebsversammlung das Thema berufliche Fortbildung/Weiterbildung und Bildungsurlaub (in Hessen) vorzustellen. Ich suche in diesem Zusammenhang nach den Rechtsgrundlagen. Dabei handelt es sich um konkrete Fragen:
1. Welche FB dürfen ArbeitnehmerInnen machen? Gibt es Einschränkungen u.ä.? Und wo steht das?
2. Wie viel und wie oft dürfen ArbeitnehmerInnen Fbu.ä. machen?
3. Gibt es Regelungen für studentische MitarbeiterInnen?
Danke.