Faire Vergabe von Weiterbildungen
Hallo Zusammen ! Unser Betriebsrat steht gerade vor der Aufgabe die Vergabe von Weiterbildungen zum Notfallsanitäter möglichst gerecht im Betrieb zu gestalten. ( 30 Weiterbildungen auf 120 Mitarbeiter in 2016 ) Habt ihr Erfahrungen wie man eine faire, nachvollziehbare Auswahl trifft um eine begrenzte Anzahl an Weiterbildungen unter den Mitarbeitern zu verteilen ? Die bisherigen Überlegungen sind erst einmal eine grundsätzliche Bereitschaft zu erfragen und dann in 3 Gruppen nach Betriebszugehörigkeit zu gehen. Für Anregungen und Erfahrungsberichte bin ich sehr dankbar ! Gruss Raoul.
Community-Antworten (9)
14.01.2016 um 15:48 Uhr
muss bei Euch jeder Notfallsanitäter sein? Das verstehe ich gerade nicht...
14.01.2016 um 15:58 Uhr
Na mal abgesehen ob es überhaupt soviele machen wollen.....
Aber wär es nicht logischer die Gruppen so einzuteilen das möglichst wenige von einer Abteilung gleichzeitig fehlen statt nach Betriebszugehörigkeit?
14.01.2016 um 18:32 Uhr
Mitbestimmen heißt nicht den Job des Arbeitgebers machen.
Sicher wäre zu hinterfragen, wer überhaupt will.
Aber dann müsste man schon etwas mehr wissen, ob die Weiterbildung für die Tätigkeit von Bedeutung ist oder es sich nur um eine Zusatzquilifikation handelt.
14.01.2016 um 20:03 Uhr
Hallo Was verstehst du unter einem \"Notfallsanitäter\" Oder meinst du \"Betriebshelfer\"
Ein Notfallsanitäter ist ein Rettundsasistent der eine Weiterbildung macht. Das ist ein sehr neuer \" Beruf \" Also im Rettungsdienst tätig ist.
Gruß rojo
14.01.2016 um 22:02 Uhr
Ich meine schon die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter. Die Weiterbildung ist langfristig für die Tätigkeit von Entscheidung da der Notfallsanitäter in Zukunft im Rettungsdienst unerlässlig ist. Angenommen ich habe abgefragt wer sich weiterbilden möchte. Wie entscheide ich dann wer zuerst geschickt wird ?
15.01.2016 um 00:47 Uhr
Hallo Raoul
Hier kann ich mich nur der Meinung von gironimo anschliessen. Es ist nicht deine Aufgabe oder des BR die Personen auszuwählen. Wenn die GL die 30 ausgewählt habt ihr noch genug Arbeit die Beschwerden zu bearbeiten. " Warum der und nicht ich "
Gruß
15.01.2016 um 06:48 Uhr
Um genau dieser Beschwerdewelle vorzubeugen hab ich dieses Thema überhaupt gestartet. Aber ich sehe schon evtl. schieße ich da etwas über das Ziel hinaus. Ich habe gehofft, dass jemand schon in einer ähnlichen Situation war und evtl. ein paar hilfreiche Tipps hat. Danke trotzdem schonmal für die Reaktionen.
15.01.2016 um 09:21 Uhr
Der BR ist ja laut BetrVG berechtigt "Vorschläge" über die Teilnahme zu machen und kann das Ganze ggf über die Einigungsstelle laufen lassen. Da überlegt es sich (bei den E-Stellenkosten)der AG vielleicht doch, mehr als nur 30 auszubilden.
Ich würde jedenfalls vom AG auch die Ausbildung von 35 AN fordern, selbst wenn ich weiß, dass er nur 30 anstrebt.
15.01.2016 um 12:04 Uhr
Hallo gironimo
Ich hoffe das ich nicht was falsches schreibe.
Raoul schreibt 30 Notfallsanitäter für 2016, das heisst das 2017 unsw. wieder 30 Notfallsanitäter ausgebildet werden. Die Frage ist nur wer kommt sofort dran und wer später. Oder soll man den Rettungsdienst einstellen, weil alle bei der Weiterbildung sind ?
Gruß jorojo
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