Erstellt am 14.01.2016 um 14:48 Uhr von paula
muss bei Euch jeder Notfallsanitäter sein? Das verstehe ich gerade nicht...
Erstellt am 14.01.2016 um 14:58 Uhr von moreno
Na mal abgesehen ob es überhaupt soviele machen wollen.....
Aber wär es nicht logischer die Gruppen so einzuteilen das möglichst wenige von einer Abteilung gleichzeitig fehlen statt nach Betriebszugehörigkeit?
Erstellt am 14.01.2016 um 17:32 Uhr von gironimo
Mitbestimmen heißt nicht den Job des Arbeitgebers machen.
Sicher wäre zu hinterfragen, wer überhaupt will.
Aber dann müsste man schon etwas mehr wissen, ob die Weiterbildung für die Tätigkeit von Bedeutung ist oder es sich nur um eine Zusatzquilifikation handelt.
Erstellt am 14.01.2016 um 19:03 Uhr von rojojo
Hallo
Was verstehst du unter einem "Notfallsanitäter"
Oder meinst du "Betriebshelfer"
Ein Notfallsanitäter ist ein Rettundsasistent der eine Weiterbildung macht.
Das ist ein sehr neuer " Beruf "
Also im Rettungsdienst tätig ist.
Gruß rojo
Erstellt am 14.01.2016 um 21:02 Uhr von Raoul
Ich meine schon die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter.
Die Weiterbildung ist langfristig für die Tätigkeit von Entscheidung da der Notfallsanitäter in Zukunft im Rettungsdienst unerlässlig ist.
Angenommen ich habe abgefragt wer sich weiterbilden möchte. Wie entscheide ich dann wer zuerst geschickt wird ?
Erstellt am 14.01.2016 um 23:47 Uhr von rojojo
Hallo Raoul
Hier kann ich mich nur der Meinung von gironimo anschliessen.
Es ist nicht deine Aufgabe oder des BR die Personen auszuwählen.
Wenn die GL die 30 ausgewählt habt ihr noch genug Arbeit die Beschwerden zu bearbeiten.
" Warum der und nicht ich "
Gruß
Erstellt am 15.01.2016 um 05:48 Uhr von Raoul
Um genau dieser Beschwerdewelle vorzubeugen hab ich dieses Thema überhaupt gestartet.
Aber ich sehe schon evtl. schieße ich da etwas über das Ziel hinaus.
Ich habe gehofft, dass jemand schon in einer ähnlichen Situation war und evtl. ein paar hilfreiche Tipps hat.
Danke trotzdem schonmal für die Reaktionen.
Erstellt am 15.01.2016 um 08:21 Uhr von gironimo
Der BR ist ja laut BetrVG berechtigt "Vorschläge" über die Teilnahme zu machen und kann das Ganze ggf über die Einigungsstelle laufen lassen. Da überlegt es sich (bei den E-Stellenkosten)der AG vielleicht doch, mehr als nur 30 auszubilden.
Ich würde jedenfalls vom AG auch die Ausbildung von 35 AN fordern, selbst wenn ich weiß, dass er nur 30 anstrebt.
Erstellt am 15.01.2016 um 11:04 Uhr von jorojo
Hallo gironimo
Ich hoffe das ich nicht was falsches schreibe.
Raoul schreibt 30 Notfallsanitäter für 2016, das heisst das 2017 unsw. wieder 30 Notfallsanitäter ausgebildet werden.
Die Frage ist nur wer kommt sofort dran und wer später.
Oder soll man den Rettungsdienst einstellen, weil alle bei der Weiterbildung sind ?
Gruß jorojo