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Faire Vergabe von Weiterbildungen

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Raoul
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen ! Unser Betriebsrat steht gerade vor der Aufgabe die Vergabe von Weiterbildungen zum Notfallsanitäter möglichst gerecht im Betrieb zu gestalten. ( 30 Weiterbildungen auf 120 Mitarbeiter in 2016 ) Habt ihr Erfahrungen wie man eine faire, nachvollziehbare Auswahl trifft um eine begrenzte Anzahl an Weiterbildungen unter den Mitarbeitern zu verteilen ? Die bisherigen Überlegungen sind erst einmal eine grundsätzliche Bereitschaft zu erfragen und dann in 3 Gruppen nach Betriebszugehörigkeit zu gehen. Für Anregungen und Erfahrungsberichte bin ich sehr dankbar ! Gruss Raoul.

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Community-Antworten (9)

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paula

14.01.2016 um 15:48 Uhr

muss bei Euch jeder Notfallsanitäter sein? Das verstehe ich gerade nicht...

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Moreno

14.01.2016 um 15:58 Uhr

Na mal abgesehen ob es überhaupt soviele machen wollen.....

Aber wär es nicht logischer die Gruppen so einzuteilen das möglichst wenige von einer Abteilung gleichzeitig fehlen statt nach Betriebszugehörigkeit?

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gironimo

14.01.2016 um 18:32 Uhr

Mitbestimmen heißt nicht den Job des Arbeitgebers machen.

Sicher wäre zu hinterfragen, wer überhaupt will.

Aber dann müsste man schon etwas mehr wissen, ob die Weiterbildung für die Tätigkeit von Bedeutung ist oder es sich nur um eine Zusatzquilifikation handelt.

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rojojo

14.01.2016 um 20:03 Uhr

Hallo Was verstehst du unter einem \"Notfallsanitäter\" Oder meinst du \"Betriebshelfer\"

Ein Notfallsanitäter ist ein Rettundsasistent der eine Weiterbildung macht. Das ist ein sehr neuer \" Beruf \" Also im Rettungsdienst tätig ist.

Gruß rojo

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Raoul

14.01.2016 um 22:02 Uhr

Ich meine schon die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter. Die Weiterbildung ist langfristig für die Tätigkeit von Entscheidung da der Notfallsanitäter in Zukunft im Rettungsdienst unerlässlig ist. Angenommen ich habe abgefragt wer sich weiterbilden möchte. Wie entscheide ich dann wer zuerst geschickt wird ?

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rojojo

15.01.2016 um 00:47 Uhr

Hallo Raoul

Hier kann ich mich nur der Meinung von gironimo anschliessen. Es ist nicht deine Aufgabe oder des BR die Personen auszuwählen. Wenn die GL die 30 ausgewählt habt ihr noch genug Arbeit die Beschwerden zu bearbeiten. " Warum der und nicht ich "

Gruß

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Raoul

15.01.2016 um 06:48 Uhr

Um genau dieser Beschwerdewelle vorzubeugen hab ich dieses Thema überhaupt gestartet. Aber ich sehe schon evtl. schieße ich da etwas über das Ziel hinaus. Ich habe gehofft, dass jemand schon in einer ähnlichen Situation war und evtl. ein paar hilfreiche Tipps hat. Danke trotzdem schonmal für die Reaktionen.

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gironimo

15.01.2016 um 09:21 Uhr

Der BR ist ja laut BetrVG berechtigt "Vorschläge" über die Teilnahme zu machen und kann das Ganze ggf über die Einigungsstelle laufen lassen. Da überlegt es sich (bei den E-Stellenkosten)der AG vielleicht doch, mehr als nur 30 auszubilden.

Ich würde jedenfalls vom AG auch die Ausbildung von 35 AN fordern, selbst wenn ich weiß, dass er nur 30 anstrebt.

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jorojo

15.01.2016 um 12:04 Uhr

Hallo gironimo

Ich hoffe das ich nicht was falsches schreibe.

Raoul schreibt 30 Notfallsanitäter für 2016, das heisst das 2017 unsw. wieder 30 Notfallsanitäter ausgebildet werden. Die Frage ist nur wer kommt sofort dran und wer später. Oder soll man den Rettungsdienst einstellen, weil alle bei der Weiterbildung sind ?

Gruß jorojo

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