Mitbestimmung bei Fort- und Weiterbildung von AN
Kann der Betriebsrat bei Fort und Weiterbildung von Arbeitnehmern mitbestimmen?
Wenn ja/nein, auf welche Grundlage bzw. Rechte kann man sich da stützen.
Community-Antworten (8)
23.06.2006 um 11:28 Uhr
Siehe Kommentierungen zu §§96, 97, 98 BetrVG.
23.06.2006 um 12:45 Uhr
@ABC Wenn ich mich als AN (quasi alleine, einzeln) fortbilden will, hat der BR nix zu kamellen. Wenn einige/alle AN sich fortbilden sollen (müssen) aus betrieblichen Gründen, dann greifen die von der lieben Fayence angegebenen §§.
23.06.2006 um 13:00 Uhr
NRW? Metaller? Dann siehe auch neuen TV !!!
23.06.2006 um 13:01 Uhr
@Heike Du meinst jetzt aber nicht mich, oder?
23.06.2006 um 13:06 Uhr
Guten Morgen, lieber Kölner! Steh ich auf der Leitung?
23.06.2006 um 13:11 Uhr
Nein, nein...ich sah mich nur nicht im TV der IGM! Handwerk ist halt nix für mich.
23.06.2006 um 13:20 Uhr
...Du bist nicht allein...
Mit diesem Liedchen verabschiede ich mich ins Wochenende; gibts eigentlich wieder Kölsch? Oder ist die Domstadt immer noch angelsächsisch trockengesoffen?
23.06.2006 um 13:21 Uhr
Alles wieder vorhanden. Habe meinen Vorrat den Wirten zur Verfügung gestellt. ;-) Schönes WE
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