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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Fort- und Weiterbildung von AN

A
ABC
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Betriebsrat bei Fort und Weiterbildung von Arbeitnehmern mitbestimmen?

Wenn ja/nein, auf welche Grundlage bzw. Rechte kann man sich da stützen.

2.61608

Community-Antworten (8)

F
Fayence

23.06.2006 um 11:28 Uhr

Siehe Kommentierungen zu §§96, 97, 98 BetrVG.

K
Kölner

23.06.2006 um 12:45 Uhr

@ABC Wenn ich mich als AN (quasi alleine, einzeln) fortbilden will, hat der BR nix zu kamellen. Wenn einige/alle AN sich fortbilden sollen (müssen) aus betrieblichen Gründen, dann greifen die von der lieben Fayence angegebenen §§.

E
ekieh

23.06.2006 um 13:00 Uhr

NRW? Metaller? Dann siehe auch neuen TV !!!

K
Kölner

23.06.2006 um 13:01 Uhr

@Heike Du meinst jetzt aber nicht mich, oder?

E
ekieh

23.06.2006 um 13:06 Uhr

Guten Morgen, lieber Kölner! Steh ich auf der Leitung?

K
Kölner

23.06.2006 um 13:11 Uhr

Nein, nein...ich sah mich nur nicht im TV der IGM! Handwerk ist halt nix für mich.

E
ekieh

23.06.2006 um 13:20 Uhr

...Du bist nicht allein...

Mit diesem Liedchen verabschiede ich mich ins Wochenende; gibts eigentlich wieder Kölsch? Oder ist die Domstadt immer noch angelsächsisch trockengesoffen?

K
Kölner

23.06.2006 um 13:21 Uhr

Alles wieder vorhanden. Habe meinen Vorrat den Wirten zur Verfügung gestellt. ;-) Schönes WE

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