Erstellt am 17.01.2009 um 13:08 Uhr von ridgeback
@goldenglenn,
sieh mal ASR 34/1-5
Erstellt am 17.01.2009 um 13:09 Uhr von pirat
@goldenglenn,
stöber mal hier, ab S. 6 wird es recht interessant....
http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_mitbestimmung_bueroarbeit.pdf
Erstellt am 17.01.2009 um 13:23 Uhr von Blonderengel
Klar hat Ihr dort Mitbestimmungsrechte, wenn Ihr bedenken habt, dass eure Wertsachen dort nicht sicher aufgehoben sind, habt Ihr den § 90 Abs 1 Satz 1 auf eure Seite.
Im ArbSchG §3 der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Er hat zwar das Recht euch einen für euch alle Abschließbaren Raum zur verfügung zu stellen, aber in den sich für jeden einzelnen ein abschließbares Schießfach vorhanden ist. Hat er es nicht , und könnt ein Widerspruch einreichen, mit der Begründung: verleitung zu einer Straftat Diebstahl, wenn für jeden der Raum zugänglich ist .
Erstellt am 17.01.2009 um 17:44 Uhr von peanuts
Die Frage zielt doch darauf ab, ob jeder Teilzeitkraft ein eigener Rollcontainer zusteht. Einen solchen Anspruch gibt es nicht.
Außerdem frage ich mich, was private Besitztümer eines ANs am Arbeitsplatz zu suchen haben, nachdem der Arbeitsplatz verlassen wird.
Während der Arbeitszeit scheint ja die Möglichkeit zu bestehen, seine "Wertsachen" vor dem Zugriff Dritter schützen zu können.
Erstellt am 17.01.2009 um 19:02 Uhr von Akira
Hallo peanuts
Wo siehst Du denn die Möglichkeit während der Arbeitszeit die Wertsachen vor dem Zugriff Dritter zu schützen?????
Wann warst DU da letzte mal in einem Büro??
Erstellt am 17.01.2009 um 19:39 Uhr von peanuts
"Wenn Umkleideräume nach Absatz 1 nicht erforderlich sind, müssen für jeden Arbeitnehmer eine Kleiderablage und ein abschließbares Fach zur Aufbewahrung persönlicher Wertgegenstände
vorhanden sein."
Umkleideräume werden für einen Büroarbeitsplatz sicherlich nicht erforderlich sein und o.g. Satz habe ich in der neuen Arbeitsstättenverordnung nicht finden können.
Im übrigen habe ich bislang nur Büros kennen gelernt, in denen mind. 1 Schrank verschließbar war. So sehe ich bei kurzer Abwesenheit vom Arbeitsplatz nicht das Problem, seine Wertsachen während der Arbeitszeit nicht vor dem Zugriff Dritter schützen zu können.
Erstellt am 17.01.2009 um 22:09 Uhr von Akira
Haste wunderbar beantwortet.
Fakt ist aber das bei diesem desk-sharing den Teilzeitler der Rollcontainer nicht mehr gewährt wird.
Desk Sharing
Unter Desk Sharing ist die flexible, wechselnde Nutzung von Arbeitsplätzen durch
mehrere Beschäftigte zu verstehen – sie haben keinen eigenen, fest zugeordneten
Arbeitsplatz mehr. Die Mitarbeiter sind zur Ausübung ihrer Tätigkeit mit Geräten/
Systemen der mobilen Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattet.
Sie haben also keinen festen Arbeitsplatz mehr, bei Arbeitsbeginn suchen Sie sich einen freien Schreibtisch.
Ist der denn auch leergeräumt?
Wo sind denn die Sachen hin?
An den Arbeitsplätzen gilt die Clean-Desk-Policy d. h. die Arbeitstische sind bei Arbeitsende
zu räumen und die Arbeitsunterlagen und Arbeitsgegenstände sind in einem
Rollcontainer zu verstauen. Die Rollcontainer befinden sich in entsprechend
ausgestalteten Abstellflächen (Caddy-Bahnhöfen), so lässt sich mit diesem flexiblen
Möbelsystem aus jedem identisch ausgestatteten Schreibtisch in kürzester Zeit ein
individueller Arbeitsplatz machen.
Na wenn der AG den Vollzeitlern diesen Caddy lässt, den Teilzeitler nicht.
Dann bedeutet das doch, die Vollzeitler verplempern am Tag ca: 30Min. mit auf und abräumen der Tische.
Die Teilzeitler lassen alles stehen und liegen?
Erstellt am 18.01.2009 um 01:34 Uhr von goldenglenn
Private Dinge sind zum Beispiel Kaffeepads, Kaffeetasse, Essgeschirr und Besteck, Kleingeld für Getränke, Arbeitshilfen und Unterlagen etc. Diese Sachen kann man doch unmöglich immer mit nachhause nehmen. Arbeitsutensilien wie
Schere, Locher, Kopfhörer usw. verschwinden auch auf dubiose Weise immer mal wieder, wenn es nicht im Schreibtisch
verstaut wird.
Erstellt am 18.01.2009 um 09:15 Uhr von kriegsrat
@ golden glenn
pirat hat doch schon den richtigen link mitgeteilt
desk-sharing-betriebsvereinbarung abschließen !!