W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Desk Sharing - Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf einen eigenen Rollcontainer?

G
goldenglenn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unsere Geschäftsleitung stellt seit einiger Zeit den Teilzeitkräften keinen festen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung (desk-sharing). Jetzt soll auch noch der Rollcontainer weggenommen werden. Alle Besitztümer der Mitarbeiter sollen in einem jedem zugänglichen Schrank deponiert werden. Was kann der Betriebsrat hier machen, hat er Rechte, auf die er sich berufen kann, dass jedem Mitarbeiter ein abschließbarer Rollcontainer zusteht? Oder können die Mitarbeiter nur einzelrechtlich vorgehen?

13.51709

Community-Antworten (9)

R
ridgeback

17.01.2009 um 14:08 Uhr

@goldenglenn, sieh mal ASR 34/1-5

P
pirat

17.01.2009 um 14:09 Uhr

@goldenglenn, stöber mal hier, ab S. 6 wird es recht interessant.... http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_mitbestimmung_bueroarbeit.pdf

B
Blonderengel

17.01.2009 um 14:23 Uhr

Klar hat Ihr dort Mitbestimmungsrechte, wenn Ihr bedenken habt, dass eure Wertsachen dort nicht sicher aufgehoben sind, habt Ihr den § 90 Abs 1 Satz 1 auf eure Seite.

Im ArbSchG §3 der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Er hat zwar das Recht euch einen für euch alle Abschließbaren Raum zur verfügung zu stellen, aber in den sich für jeden einzelnen ein abschließbares Schießfach vorhanden ist. Hat er es nicht , und könnt ein Widerspruch einreichen, mit der Begründung: verleitung zu einer Straftat Diebstahl, wenn für jeden der Raum zugänglich ist .

P
Peanuts

17.01.2009 um 18:44 Uhr

Die Frage zielt doch darauf ab, ob jeder Teilzeitkraft ein eigener Rollcontainer zusteht. Einen solchen Anspruch gibt es nicht.

Außerdem frage ich mich, was private Besitztümer eines ANs am Arbeitsplatz zu suchen haben, nachdem der Arbeitsplatz verlassen wird.

Während der Arbeitszeit scheint ja die Möglichkeit zu bestehen, seine "Wertsachen" vor dem Zugriff Dritter schützen zu können.

A
Akira

17.01.2009 um 20:02 Uhr

Hallo peanuts Wo siehst Du denn die Möglichkeit während der Arbeitszeit die Wertsachen vor dem Zugriff Dritter zu schützen????? Wann warst DU da letzte mal in einem Büro??

P
Peanuts

17.01.2009 um 20:39 Uhr

"Wenn Umkleideräume nach Absatz 1 nicht erforderlich sind, müssen für jeden Arbeitnehmer eine Kleiderablage und ein abschließbares Fach zur Aufbewahrung persönlicher Wertgegenstände vorhanden sein."

Umkleideräume werden für einen Büroarbeitsplatz sicherlich nicht erforderlich sein und o.g. Satz habe ich in der neuen Arbeitsstättenverordnung nicht finden können.

Im übrigen habe ich bislang nur Büros kennen gelernt, in denen mind. 1 Schrank verschließbar war. So sehe ich bei kurzer Abwesenheit vom Arbeitsplatz nicht das Problem, seine Wertsachen während der Arbeitszeit nicht vor dem Zugriff Dritter schützen zu können.

A
Akira

17.01.2009 um 23:09 Uhr

Haste wunderbar beantwortet. Fakt ist aber das bei diesem desk-sharing den Teilzeitler der Rollcontainer nicht mehr gewährt wird.

Desk Sharing Unter Desk Sharing ist die flexible, wechselnde Nutzung von Arbeitsplätzen durch mehrere Beschäftigte zu verstehen – sie haben keinen eigenen, fest zugeordneten Arbeitsplatz mehr. Die Mitarbeiter sind zur Ausübung ihrer Tätigkeit mit Geräten/ Systemen der mobilen Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattet.

Sie haben also keinen festen Arbeitsplatz mehr, bei Arbeitsbeginn suchen Sie sich einen freien Schreibtisch. Ist der denn auch leergeräumt? Wo sind denn die Sachen hin? An den Arbeitsplätzen gilt die Clean-Desk-Policy d. h. die Arbeitstische sind bei Arbeitsende zu räumen und die Arbeitsunterlagen und Arbeitsgegenstände sind in einem Rollcontainer zu verstauen. Die Rollcontainer befinden sich in entsprechend ausgestalteten Abstellflächen (Caddy-Bahnhöfen), so lässt sich mit diesem flexiblen Möbelsystem aus jedem identisch ausgestatteten Schreibtisch in kürzester Zeit ein individueller Arbeitsplatz machen. Na wenn der AG den Vollzeitlern diesen Caddy lässt, den Teilzeitler nicht. Dann bedeutet das doch, die Vollzeitler verplempern am Tag ca: 30Min. mit auf und abräumen der Tische. Die Teilzeitler lassen alles stehen und liegen?

G
goldenglenn

18.01.2009 um 02:34 Uhr

Private Dinge sind zum Beispiel Kaffeepads, Kaffeetasse, Essgeschirr und Besteck, Kleingeld für Getränke, Arbeitshilfen und Unterlagen etc. Diese Sachen kann man doch unmöglich immer mit nachhause nehmen. Arbeitsutensilien wie Schere, Locher, Kopfhörer usw. verschwinden auch auf dubiose Weise immer mal wieder, wenn es nicht im Schreibtisch verstaut wird.

K
Kriegsrat

18.01.2009 um 10:15 Uhr

@ golden glenn

pirat hat doch schon den richtigen link mitgeteilt

desk-sharing-betriebsvereinbarung abschließen !!

Ihre Antwort