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Betriebsvereinbarung betriebliche Weiterbildung

F
franzfeder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden, dass bei einer betrieblichen Weiterbildung Urlaub oder Gleitzeit eingebracht werden muß? Wenn ja, gilt diese Einbringung für alle Bereiche oder kann dies auch nur für einzelne vereibart werden?

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Community-Antworten (3)

P
pirat

17.06.2008 um 10:49 Uhr

@franzfeder, betriebliche Weiterbildung für die Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben, wird als Arbeitszeit behandelt, das sollte ihr in einer BV regeln, wenn es in einem TV nicht schon ist....

K
Kölner

17.06.2008 um 11:16 Uhr

@franzfeder ...aber die inidividualrechtlichen Ansprüche (Urlaub, Mehrarbeit) kann sie nicht berühren.

A
Arminia

17.06.2008 um 17:19 Uhr

arminia hallo , ich bin anderer Meinung als Franfeder, wir haben eine BV , in der geregelt ist,dass der MA, der im Einzelfall einen hohen privaten Nutzen an der Weiterbildung hat, sich in Absprache mit seinem Vorgesetzten durch Einbringen von Urlaubstagen oder Gleitzeit beteiligt. Ist die Maßnahme nahezu vollständig funktionsbezogen trägt der AG 100 % aller Kosten , auch der zeitlichen Komponenten.

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