Ihr Lieben! Ein Kollege bewohnt eine Werkmietwohnung auf dem Firmengelände. Nach seiner 8-stündigen Arbeitszeit muss er noch mindestens 5 Stunden arbeiten (kein Bereitschaftsdienst, keine Rufbereitschaft!), er hatte unter Druck "freiwillig" zugestimmt. Der AG vertritt die Meinung, mit einer Mietminderung sei alles abgegolten. Wir als BR meinen aber, daß die erbrachten Stunden als Freizeit abgebummelt werden müssen. Diese Zusatzarbeit wird zwar per Stempeluhr registriert, erscheint aber nicht auf dem Gehaltsbogen. Sollte man das Amt für Arbeitschutz einschalten oder geht das zu weit? Kann jemand helfen?