Erstellt am 06.12.2005 um 12:36 Uhr von viktor
Wenn der Kollege 13 Stunden am Tag arbeitet verstößt das gegen das Arbeitszeitgesetz. Dieser Zustand muss abgestellt werden, dafür müsst Ihr als BR beim Arbeitgeber sorgen. Ansonsten besteht bei der Arbeitszeit (auch bei der "freiwilligen" Mehrarbeit) Eure Mitbestimmung - also ist Eure Zustimmung erforderlich, die Ihr verweigern solltet, da ja gegen Gesetze verstoßen wird. Und schließlich hat der BR auch bei Firmenwohnungen mitzubestimmen (alles § 87 BetrVG) . Erinnert sei daran, das der BR auch für die Einhaltung tariflicher Bestimmungen Sorge tragen muss.
Ich denke, bevor Ihr externe Schritte wie Behörden oder Arbeitsgericht bemüht, solltet Ihr alle Möglichkeiten der Mitbestimmung ausschöpfen