Wir streiten uns mit unserer Pflegedienstleitung und der Verwaltung inwieweit der Arbeitgeber den Dienstplan eines Mitarbeiters kurzfristig ändern darf.
Wir haben die Info über ein Bundesarbeitgerichtsurteil, dass der AG einen Kollegen nur 4 Tage vorher zum Dienst auffordern darf.
Die Gewerkschaft geht davon aus, dass ein Dienstplan nach dem er vom Arbeitgeber ausgehängt wurde überhaupt nicht mehr einseitig geändert werden darf. Hierzu fehlen uns aber Gestzestexte oder Urteile, damit wir dies gegenüber dem AG auch vertreten können.
Kann uns hier jemand helfen?