Arbeitszeitkonto im Krankenhaus - durch den Arbeitgeber erwingbar?
Ist die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos durch den Arbeitgeber erwingbar? Wir sind ein Krankenhaus ohne Tarifanbindung und befinden uns zu diesem Thema bereits in Verhandlung mit der Geschäftsführung. Nach Stand der Dinge werden aber nur Vorteile für den AG dabei heraus kommen. Streitfrage ist: Werden die erbrachten Gutschriften mit einem Zuschlag bei Ausgleich vergütet. Geld- oder Zeitwert soll dem einzelnem MA überlassen bleiben.
Community-Antworten (5)
15.03.2007 um 20:54 Uhr
@Maclogic Hole mal weiter aus, dann bekommst Du auch eine Antwort. Werden/Sollen alle Mehrarbeitsstunden mit Zeitgutschriften beaufschlagt werden? Oder erst nach einer Zeit des Nichtausgleiches? Oder gibt es Überstundenentgeltaufschläge?
Je nachdem wie Euer Bestreben aussieht, könnte ich mir sogar vorstellen, dass AN anderer und vor allem tarifgebundener AG unbedingt bei Euch arbeiten wollten.
15.03.2007 um 21:27 Uhr
@Kölner Fakt ist:
- Das Arbeitsteitkonto soll einen Zeitrahmen von -40Std. - +100Std. umfassen.
- Der Ausgleichszeitraum beträgt ein Jahr.
- Es wird ein Ampelsystem eingerichtet, wo bei Verschiedenen Stufen dann Maßnahmen zum Ausgleich eingearbeitet werden.
- Beim Stichtag soll das Konto des MA im grünen Bereich sein . in unererem Fall -20 - +40Stunden.
- Die Meinung der hauptsächlich betroffenen MA ist nun, die vorneweg zusätzlich erbrachte freiwillige Mehrarbeit ist mit Zuschlag zu vergüten.
Ansonsten wird die Motivation zu ausser Dienstplan mäßigen Einsatzbereitschaft sinken.
15.03.2007 um 21:37 Uhr
@Maclogic So wird das aber nicht funktionieren. Ein AZ-Konto ist das was es ist: Ein Konto auf dem Zeiten aufaddiert werden und vielleicht erst an einem festgelegten Datum (ggf. auch dann mit Aufschlag) ausgezahlt werden. Demnach wird der AG aller Voraussicht nach - auch im Falle einer Einigungsstelle - recht behalten, wenn die Zeiten ohne Aufschlag auf das Konto addiert werden. Das sollte allerdings nicht für Feier- und Sonntage und Arbeitszeit an diesen Tagen gelten.
Der AG möchte übrigens flexibel bleiben! Die AN möchten ihr frei haben. Ich würde deshalb anders rangehen: Fakt eins...Dienstplan ist Dienstplan. Fakt zwei...Kommt jemand an seinem "Frei" zum Dienst muss das honoriert werden. Demnach würde ich eine Liste anfertigen, in der in einer Reihenfolge (wöchentlich wechselnd) AN gemäß Listenplatz angerufen werden um dann Mehrarbeit zu leisten. Diese könnte man dann mit einem Bonus versehen und fertig.
Übrigens: Dein Ampelsystem ist nur so gut, wie es auch überprüft werden kann. AZ-Erfassungssystem vorhanden?
15.03.2007 um 21:38 Uhr
Maclogic, habt Ihr schon mal eine Schulung zum Thema besucht?
Von Seiten des AG ist solch eine BV höchstens über das Mittel der Drohungen erzwingbar. In der AIB vom November gibt es einen guten Artikel zum Thema AZ Konten
15.03.2007 um 21:47 Uhr
@Kölner Vielen Dank für deine Antwort. Du hast mir bezüglich der weiteren Argumentation gegenüber den Kollegen und der Geschäftsführung sehr weiter geholfen.
@Lotte
Vielleicht kannst du mir den Link zu dem Artikel vom AIB geben?
Mit kollegialen Grüßen
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