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Unterschiedliche Anrechnung von Arbeitszeit während des Urlaubes?

J
josch
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine 6 Tagewoche und müssen auch Samstags Urlaub einreichen. Wir arbeiten im Schichtdienst mit je unterschiedlichen Dienstzeiten nach Erfordernis im Rahmen der Dienstplanung. Also auch Mitarbeiter mit eine wöchentl. Arbeitszeit von 36 h arbeiten je nachdem 6, 7, 8 oder 9 Stunden. Die angerechnete Arbeitszeit während des Urlaubes wird nach der wöchentl. vereinbarten Arbeitszeit berechnet. Also z.B. 36: 5=7,2. 7,2h werden nun für einen Urlaubstag angerechnet. Ist das so rechtens?

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Community-Antworten (3)

K
Klaus

23.08.2006 um 19:23 Uhr

36:5=7,2. Rechnerisch richtig, aber müsste nicht angesichts der 6-Tage-Woche ein Urlaubstag mit 6 Stunden angerechnet werden? Dadurch wäre sichergestellt, dass im Urlaub die vereinbarte Arbeitszeit wenigstens "virtuell" erreicht wird.

Viele Grüße Klaus

W
w-j-l

23.08.2006 um 19:36 Uhr

@ Josch heißt das, dass jeder AN 6 Tage pro Woche arbeitet? Dann wäre die Antwort von Klaus richtig. Wenn es aber einzelne AN gibt, die nur 4 oder 5 Tage pro Woche arbeiten, dann müßte für jeden die individuelle durchschnittliche tägliche Arbeitszeit ermittelt, und je Urlaubstag angerechnet werden.

In diesem Falle muss dann aber die individuelle Zahl von Urlaubstagen für jeden AN ermittelt werden, die dann auch nur je vereinbartem Arbeitstag anzurechnen sind.

A
anna

23.08.2006 um 20:46 Uhr

@Klaus Warum bei der Berechnung des Urlaubes von wiederum nur 5 Arbeitstagen ausgegangen wird, weiß ich nicht, erscheint mir auch paradox. @w-j-l Wir arbeiten im durchgängigen Schichtsystem, also auch mal volle 7 Tage oder nur 2 Tage.

Ich habe irgendwo gelesen, dass bei Wechselschichtsystem bei Urlaub immer von einem 8h Tag ausgegangen werden soll??? Aber bei einer 6 Tagewoche wohl nicht machbar.

Vielen Dank erstmal.

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