Hallo! Eine Mitarbeiterin hat sich mit der Bitte um Hilfe an den BR gewandt: Sie arbeitet regelmäßig Montag bis Freitag 7 h pro Tag / 35 h pro Woche. In den letzen Monaten haben sich einige Überstunden / Mehrstunden angesammelt, die durch Freizeit ausgeglichen werden sollen. In Abprache mit der Vorgesetzten wurde vereinbart, dass die Mehrstunden vom 26.4. bis 29.4. (4 Tage je 7 Stunden) ausgeglichen werden, d.h. die Mitarbeiterin diese Tage nicht zur Arbeit kommen muß. Am 26. 4. ist die Kollegin erkrankt, hat AU-Bescheinigung für 26.4. bis 2.5. vorgelegt. Der Arbeitgeber hat die 4 Tage, die für den Mehrstundenabbau vorgesehen waren, trotz Erkrankung nicht als Arbeitszeit angerechnet, mit der Begründung, geplantes "Frei" bleibe trotz Krankschreibung Frei. Die 28 Stunden seien damit trotz Krankschreibung ausgeglichen. Das gelte so für aber nur für "Frei", nicht für z.B. Urlaub.
Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich so richtig ist??
Vielen Dank schon mal für Ihre / eure Antworten!