Lt..AV haben Kollegen von uns 80 h Regelarbeitszeit und sind gemäß AV zu Mehrarbeit verpflichtet, die auf einem Arbeitszeitkonto bis 180 h gut geschrieben wird. Da unsere Arbeit saisonabhängig ist und die Firma die Kollegen (evtl.)nicht 80 h beschäftigen kann, nun das Problem. Bei einer Beschäftigung von 40 h/Monat werden dann die übrigen 40 h aus dem AZK genommen? oder nach Aussage BL
Es werden nur die möglichen 40 h bezahlt?
Aber warum wird dann das AZK aufgebaut wäre dann unsere Gegenfrage :)
Im bestehenden TV kann man da keine genaue Regelung ablesen.
Über Hilfe und Tipps wären wir dankbar.