Wir als Betriebsräte planen, mit der Stellungnahme zu einer beabsichtigten Kündigung Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ergibt sich aus einer nicht durchgeführten Sozialauswahl. Reicht es, diese Begründung pauschal abzugeben mit Verweis auf die Abteilung, in der vergleichbare Mitarbeiter beschäftigt sind, oder müssen diese Mitarbeiter namentlich aufgeführt werden?