Wir haben ein System der variablen Vergütung aus unserer BR-losen Zeit. Im Augenblick haben wir nur eine BV vorgelegt, nicht abgeschlossen.
Auch für die Zukunft will der AG dem BR die Einsicht in die Zielvereinbarungs- und Zielerreichungsbögen (Grundlage der var. Vergütung) mit Hinweis auf § 83 BetrVG verweigern. Grund: Er hat diese Unterlagen kurzerhand zum Bestandteil der Personalakte erklärt.
Rein intuitiv müssen wir schon wegen des MBR bei variabler Vergütung (§87 (1) 11) in die Bögen gucken können.
Frage: Ist irgendwo geregelt bzw. entschieden, was alles Bestandteil der Personalakte ist und was nicht?
Danke und Grüße
derunverschämtestebetriebsratderwelt