Hallo,
der Br wünschte gemäß § 80, 2 BetrVG Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten.
Dies wurde uns bis auf die Vorgesetzten auch ermöglicht. Wir verlangen auch da Einsicht nur wurden von der GL die Vorgesetzten informiert und die
wollen eine Rechtferigung und unterstellen uns BR reine Neugier.
Es wird mal wieder "Stimmung gegen den BR gemacht.
(Da bei uns ERA eingeführt deshalb wollen wir dei gesamte Listeneinsicht.)

Fragen: 1) Darf die GL die Vorgesetzten informieren,welche mitgeteilt wurden ?
2) Müssen wir uns rechtfertigen ?
Gruß Konrad