Erstellt am 11.04.2007 um 12:14 Uhr von DocPille
Natürlich darf das kein Betriebsratsmitglied,wo kämen wir denn dahin.
Die Personalakte darf nur vom MA selbst eingesehen werden,und wenn dieser es erlaubt auch ein BR-Mitglied,aber nur mit
Genehmigung des MA.
Erstellt am 11.04.2007 um 12:21 Uhr von Binchen
danke das sehe ich nämlich genauso
aber was ist mit dem Einverständnis des Ma wenn eine beabsichtigte Kündigung ansteht und wir den betreffenden Ma nicht erreichen können , die Personalakte aber zur Sitzung brauchen ????
Binchen
Erstellt am 11.04.2007 um 12:26 Uhr von biberrat
Binchen,
schöner Nickname,
wie DocPille richtigerweise schon gesagt hat.
Es gibt keine Personalakte, was Du bekommst ist eine Anhörung zur
Kündigung durch den Arbeitgeber sonst nichts!!
Gruss
Biberrat
Erstellt am 11.04.2007 um 12:38 Uhr von Petrus
Biberrat,
"sonst nichts" trifft es nicht ganz. Wenn der ArbGeb z.B. verhaltensbedingt kündigen will, sollte es ein (wiederholtes) Fehlverhalten entsprechend belegen können - beispielsweise durch Vorlage der Abmahnungen. Als BR hätte ich zur Abmahnung dann ggf. noch die entsprechende Gegendarstellung.
Erstellt am 11.04.2007 um 12:51 Uhr von okay
Hallo Biberrat
Mit einer Gegendarstellung solltest du vorsichtig sein ist die Abmahnung falsch kann sie im Kündigungsprozess
angefochten werden und die Kündigung unwirksam machen
Gruss Fritz
Erstellt am 11.04.2007 um 12:55 Uhr von paula
@petrus
der BR sollte die UNterlagen werten, die er vorgelegt bekommt. Der BR hat kein Recht selber in der Personlakte zu suchen.
Im Kündigungsschutzprozess muss dann der AG nachweisen, dass der BR richtig angehört wurde und der MA (nicht der BR) kann dies ggf. widerlegen....
Du brauchst also auch gar keine Personlakte....
Erstellt am 11.04.2007 um 16:40 Uhr von Petrus
@paula
im Prinzip hast Du recht - wenn der ArbGeb in der Anhörung Unterlagen nicht oder nur unvollständig vorlegt, kann dies für den ArbN vor Gericht nur von Vorteil sein... Pech für den ArbGeb, wenn er seine "Beweismittel" vergisst
Erstellt am 11.04.2007 um 17:56 Uhr von Binchen
sehe ich das also richtig
der BR hat kein recht in die akten zu schauen wenn der MA nicht sein ok gegeben hat ??
der AG kann aber die personalakte dazu legen und dann darf der BR reinschauen`????
gruss Binchen
Erstellt am 11.04.2007 um 18:00 Uhr von Kölner
@Binchen
Sollte ich das als AN mitbekommen (der AG reicht die Akten weiter), hätte der AG mit einigen Übeln zu rechnen.
Als BR würde ich mich auf so ein Spiel nicht einlassen: Einerseits fordert ein BR die Einhaltung der betriebsverfassungsrechtlichen Spielregeln; andererseits hilft er in einem solchen Fall kräftig dabei mit, selbige zu brechen.
Ein BR mit Format lehnt die Einsicht in die Personalakte ohne Einverständnis des AN dankend aber bestimmt ab!
Erstellt am 11.04.2007 um 20:25 Uhr von Binchen
okok :-) nu hab ich das ja verstanden
also der BR nicht ohne zustimmung des MA und ansonsten nur das Lohnbüro und die Geschäftsleitung , nu hab ich das aber hoffentlich richtig in mein Köpfchen reinbekommen
ich sage mal vielen dank für eure Antworten , frage hier doch immer wieder gerne
gruss Binchen