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Einsicht des BR in Personalakten

B
Binchen
Jan 2018 bearbeitet

hallo ich mal wieder ;-) eine heiss diskutierte Frage bei uns im Gremium darf ein beliebiges Br Mitglied oder selbst der Vorsitzende einfach in das Lohnbüro gehen , sich eine beliebige Personalakte ziehen und damit den Raum verlassen ?? Hat man jederzeit das Recht Personalakten einzusehen als Br Mitglied und muss weder ein entsprechender Antrag gestellt werden , noch jemand von Lohnbüro anwesend sein ????????????????????????

danke für die Antworten ;-) Binchen

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Community-Antworten (10)

D
DocPille

11.04.2007 um 14:14 Uhr

Natürlich darf das kein Betriebsratsmitglied,wo kämen wir denn dahin. Die Personalakte darf nur vom MA selbst eingesehen werden,und wenn dieser es erlaubt auch ein BR-Mitglied,aber nur mit Genehmigung des MA.

B
Binchen

11.04.2007 um 14:21 Uhr

danke das sehe ich nämlich genauso aber was ist mit dem Einverständnis des Ma wenn eine beabsichtigte Kündigung ansteht und wir den betreffenden Ma nicht erreichen können , die Personalakte aber zur Sitzung brauchen ???? Binchen

B
biberrat

11.04.2007 um 14:26 Uhr

Binchen,

schöner Nickname,

wie DocPille richtigerweise schon gesagt hat.

Es gibt keine Personalakte, was Du bekommst ist eine Anhörung zur

Kündigung durch den Arbeitgeber sonst nichts!!

Gruss

Biberrat

P
Petrus

11.04.2007 um 14:38 Uhr

Biberrat,

"sonst nichts" trifft es nicht ganz. Wenn der ArbGeb z.B. verhaltensbedingt kündigen will, sollte es ein (wiederholtes) Fehlverhalten entsprechend belegen können - beispielsweise durch Vorlage der Abmahnungen. Als BR hätte ich zur Abmahnung dann ggf. noch die entsprechende Gegendarstellung.

O
okay

11.04.2007 um 14:51 Uhr

Hallo Biberrat Mit einer Gegendarstellung solltest du vorsichtig sein ist die Abmahnung falsch kann sie im Kündigungsprozess angefochten werden und die Kündigung unwirksam machen

Gruss Fritz

P
paula

11.04.2007 um 14:55 Uhr

@petrus

der BR sollte die UNterlagen werten, die er vorgelegt bekommt. Der BR hat kein Recht selber in der Personlakte zu suchen.

Im Kündigungsschutzprozess muss dann der AG nachweisen, dass der BR richtig angehört wurde und der MA (nicht der BR) kann dies ggf. widerlegen....

Du brauchst also auch gar keine Personlakte....

P
Petrus

11.04.2007 um 18:40 Uhr

@paula

im Prinzip hast Du recht - wenn der ArbGeb in der Anhörung Unterlagen nicht oder nur unvollständig vorlegt, kann dies für den ArbN vor Gericht nur von Vorteil sein... Pech für den ArbGeb, wenn er seine "Beweismittel" vergisst

B
Binchen

11.04.2007 um 19:56 Uhr

sehe ich das also richtig der BR hat kein recht in die akten zu schauen wenn der MA nicht sein ok gegeben hat ?? der AG kann aber die personalakte dazu legen und dann darf der BR reinschauen`???? gruss Binchen

K
Kölner

11.04.2007 um 20:00 Uhr

@Binchen Sollte ich das als AN mitbekommen (der AG reicht die Akten weiter), hätte der AG mit einigen Übeln zu rechnen. Als BR würde ich mich auf so ein Spiel nicht einlassen: Einerseits fordert ein BR die Einhaltung der betriebsverfassungsrechtlichen Spielregeln; andererseits hilft er in einem solchen Fall kräftig dabei mit, selbige zu brechen. Ein BR mit Format lehnt die Einsicht in die Personalakte ohne Einverständnis des AN dankend aber bestimmt ab!

B
Binchen

11.04.2007 um 22:25 Uhr

okok :-) nu hab ich das ja verstanden also der BR nicht ohne zustimmung des MA und ansonsten nur das Lohnbüro und die Geschäftsleitung , nu hab ich das aber hoffentlich richtig in mein Köpfchen reinbekommen ich sage mal vielen dank für eure Antworten , frage hier doch immer wieder gerne gruss Binchen

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