Videoaufnahmen zur Tätigkeitsanalyse - Kann der BR das Anfertigen solcher Aufnahmen verhindern?
Unser Betrieb möchte Videoaufnahmen machen, um damit MTM-Analysen zu erstellen. Der Mitarbeiter soll auf den Aufnahmen nicht zu sehen sein.
Kann der BR das Anfertigen solcher Aufnahmen verhindern?
Wenn ja: Auf welche rechtliche Grundlage kann sich der BR beziehen?
Auf § 87 (1) 6 BetrVG, da es schon reicht, daß die technische Einrichtung (hier die Videokamera) geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, auch wenn das nicht die ursprüngliche Ursache für das Installieren ist.