Erstellt am 01.11.2005 um 16:19 Uhr von BMW
Hallo katze
Innerhalb der Probezeit kann von beiden Seiten aus ohne Gründe gekündigt werden!
BBiG § 15 Kündigung
§ 15 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
(3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Gruß BMW
Erstellt am 01.11.2005 um 20:00 Uhr von Ramses II
"Innerhalb der Probezeit kann von beiden Seiten aus ohne Gründe gekündigt werden!"
Und danach? Ebenso!
Die Zustimmung des BR ist ebenfalls nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung, der BR muss lediglich angehört werden.
Die Unterschrift der Geschäftsleitung dürfte im Allgemeinen auch ausreichen.
Erstellt am 01.11.2005 um 20:17 Uhr von BMW
Hallo Ramses II
Überdenke doch mal deine Antwort wenn und alles
noch mal gelesen hast dann kommst auch du zu einer reguleren Antwort
Gruß BMW
Erstellt am 01.11.2005 um 20:19 Uhr von Ramses II
Sag doch konkret was Du für falsch hältst!
Mit diesem "Ich seh was was Du nicht siehst" Herumgealbere ist hier doch niemandem geholfen!
Erstellt am 02.11.2005 um 08:50 Uhr von viktor
Der entscheidende Punkt ist. Auch in der Probezeit ist der BR zu hören; eine Kündigung ohne Anhörung des BR rechtsunwirksam (muss vom Arbeitsgericht festgestellt werden, daher klagen).
"Katze" schreibt, der BR habe "nicht zugestimmt". Die Frage wäre, ist der BR ordnungsgemäß angehört worden?
Erstellt am 23.12.2005 um 09:44 Uhr von Ugur
in der Probezeit haben wir leider keine macht... die geshäffsleitung kann den azubi kündigen wie er will ... er muss auch kein küdigungsgrund zu nennen. wenn die nase ihm nicht passt schmeisst er ihn raus... also in der Probezeit den ball tief halten :-)