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Kündigung von Azubi während der Probezeit - geht das ohne Zustimmung des BR?

K
katze
Jan 2018 bearbeitet

Darf einen Tag vor Ende der Probezeit ein Auszubildener entlassen werden nur mit der Unterschrift der Geschäftsleitung ohne das der Betriebsrat zugestimmt hat?Es liegen keine Gründe für die Kündigung vor, weshalb der Betriebsrat sie auch einstimmig abgelehnt hat.

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Community-Antworten (6)

B
BMW

01.11.2005 um 17:19 Uhr

Hallo katze Innerhalb der Probezeit kann von beiden Seiten aus ohne Gründe gekündigt werden! BBiG § 15 Kündigung § 15 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Gruß BMW

RI
Ramses II

01.11.2005 um 21:00 Uhr

"Innerhalb der Probezeit kann von beiden Seiten aus ohne Gründe gekündigt werden!"

Und danach? Ebenso!

Die Zustimmung des BR ist ebenfalls nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung, der BR muss lediglich angehört werden.

Die Unterschrift der Geschäftsleitung dürfte im Allgemeinen auch ausreichen.

B
BMW

01.11.2005 um 21:17 Uhr

Hallo Ramses II Überdenke doch mal deine Antwort wenn und alles noch mal gelesen hast dann kommst auch du zu einer reguleren Antwort Gruß BMW

RI
Ramses II

01.11.2005 um 21:19 Uhr

Sag doch konkret was Du für falsch hältst!

Mit diesem "Ich seh was was Du nicht siehst" Herumgealbere ist hier doch niemandem geholfen!

V
viktor

02.11.2005 um 09:50 Uhr

Der entscheidende Punkt ist. Auch in der Probezeit ist der BR zu hören; eine Kündigung ohne Anhörung des BR rechtsunwirksam (muss vom Arbeitsgericht festgestellt werden, daher klagen).

"Katze" schreibt, der BR habe "nicht zugestimmt". Die Frage wäre, ist der BR ordnungsgemäß angehört worden?

U
Ugur

23.12.2005 um 10:44 Uhr

in der Probezeit haben wir leider keine macht... die geshäffsleitung kann den azubi kündigen wie er will ... er muss auch kein küdigungsgrund zu nennen. wenn die nase ihm nicht passt schmeisst er ihn raus... also in der Probezeit den ball tief halten :-)

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