Guten Morgen,
wir sind grad fleißig mit unserer BR-Wahl befaßt. Alle im Hause sind sehr interessiert - auch die Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenver-tretung. Diese will sich auch für den "normalen" BR aufstellen lassen und ist auch alt genug. Meine Frage nun: Kann sie bei einer Kandidatur für den "normalen" BR ihren Vorsitz bei der JAV beibehalten oder muß sie diesen Vorsitz dann aufgeben? Bitte, wenn's so was gibt, einen § dafür benennen. Wir haben nämlich nichts im Gesetz dafür gefunden.
Ich wünsch' Euch viel "Wahlerfolg" und Pfiad Eich Mona