AZUBI KEINE ÜBERNAHME - kann der BR hier den Grund der Nichtübernahme verlangen?
einer unser auszubildener ist schriftlich mitgeteilt worden, das er nach bestandener prüfung ende januar 07 nicht übernommen wird. der azubi ist mitglied der jav. der br hat die gleiche mitteilung als kopie erhalten. kann der br hier den grund der nichtübernahme verlangen?
Community-Antworten (3)
07.09.2006 um 23:37 Uhr
olaf, der Azubi kann sein Weiterbeschäftigungsverlangen gemäß § 78a Abs.2 BetrVG kund tun
(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
07.09.2006 um 23:47 Uhr
Lotte das ist mir klar. der arbeitgeber hat aber das recht 3 monate vor ende der ausbildung dem azubi mitzuteilen das er ihn nicht übernimmt. § 78a Abs.1 BetrVG er verlängert ja den vertrag nicht.
meine frage war, ist der arbeitgeber verpflichtet dem betriebsrat die gründe mitzuteilen.
08.09.2006 um 00:06 Uhr
Wo ist das Problem? Der Azubi teilt den Arbeitgeber innerhalb 3 Monate vor Ablauf seiner Ausbildung mit das er übernommen werden möchte. Somit muss der AG ihn unbefristet übernehmen.
Guckst Du auch hier: http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf
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