Erstellt am 28.11.2006 um 09:57 Uhr von Bergmann
@ Schwarz,
lies mal das BBiG (Berufsbildungsgesetz) !
Fakt ist-er muß zur Beendigung seiner Ausbildung am Berufsschulunterricht teilnehmen.
1.) Mit der Schule reden,um ein Ausschluß zu vermeiden.
2.) Eine andere passende Berufsschule finden.
3.) Die Einigugsstelle einschalten, um den Ausschluß rückgängig zu machen.
In dieser Reihenfolge zügig verfahren,sonst ist seine Ausbildung dahin !
Erstellt am 28.11.2006 um 10:06 Uhr von Fayence
Schwarz,
in jeder Berufsschulverordnung ist geregelt, welche "Verfehlungen" wie geahndet werden können. Für den Ausschluss am Unterricht -zeitweilig oder gänzlich- muss eine Klassenkonferrenz einberufen werden.
Also... Die für Euer Bundesland gültige BSO ergooglen und einmal unter "Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen" nachsehen, was Eurem Azubi blühen kann.