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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Missachtung der Berufsschulverordnung - was kann der BR/JAV für den Azubi tun?

S
Schwarz
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe schon fast das ganze Jugendarbeitsschutzgesetz durchkämpft.

Bei uns hat sich ein Auszubildender was mit seiner Lehrerin geleistet, so dass die Schule ihn vor hat vom dem Berufsschulunterricht auszuschließen.

Wo kann ich was für seinen Schutz finden?

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Community-Antworten (2)

B
Bergmann

28.11.2006 um 10:57 Uhr

@ Schwarz,

lies mal das BBiG (Berufsbildungsgesetz) ! Fakt ist-er muß zur Beendigung seiner Ausbildung am Berufsschulunterricht teilnehmen. 1.) Mit der Schule reden,um ein Ausschluß zu vermeiden. 2.) Eine andere passende Berufsschule finden. 3.) Die Einigugsstelle einschalten, um den Ausschluß rückgängig zu machen.

In dieser Reihenfolge zügig verfahren,sonst ist seine Ausbildung dahin !

F
Fayence

28.11.2006 um 11:06 Uhr

Schwarz, in jeder Berufsschulverordnung ist geregelt, welche "Verfehlungen" wie geahndet werden können. Für den Ausschluss am Unterricht -zeitweilig oder gänzlich- muss eine Klassenkonferrenz einberufen werden.

Also... Die für Euer Bundesland gültige BSO ergooglen und einmal unter "Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen" nachsehen, was Eurem Azubi blühen kann.

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