ich hab irgendwie auf der schulung zum thema nachwirkungen gepennt. wir haben jetzt einen Entwurf zu einer BV videoüberwachung und ich habe folgenden § als abschluß vorgeschlagen:

§12 Inkrafttreten und Kündigung

Die Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Sie kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2006 gekündigt werden.
Diese Betriebsvereinbarung entfaltet keine Nachwirkung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, dann bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.

was meint ihr dazu? der AG will natürlich eine Nachwirkung unbedingt drin haben. welche argumente habt ihr gegen eine nachwirkung ? bin über jede stütze und jeden kommentar dankbar!!!

danke und gruß,