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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachwirkungen in einer BV - kann die Nachwirkung einer BV ausgeschlossen werden?

P
packer
Jan 2018 bearbeitet

ich hab irgendwie auf der schulung zum thema nachwirkungen gepennt. wir haben jetzt einen Entwurf zu einer BV videoüberwachung und ich habe folgenden § als abschluß vorgeschlagen:

§12 Inkrafttreten und Kündigung

Die Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2006 gekündigt werden. Diese Betriebsvereinbarung entfaltet keine Nachwirkung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, dann bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.

was meint ihr dazu? der AG will natürlich eine Nachwirkung unbedingt drin haben. welche argumente habt ihr gegen eine nachwirkung ? bin über jede stütze und jeden kommentar dankbar!!!

danke und gruß,

4.22805

Community-Antworten (5)

M
merlin

20.10.2005 um 17:29 Uhr

Das macht mich jetzt stutzig, wieso will ausgerechnet der AG eine Nachwirkung haben und nicht der BR? Gruß, Merlin

R
Rollie

20.10.2005 um 18:11 Uhr

Ich hoffe, ich bring jetzt nichts durcheinander. Bei erzwingbaren BV's besteht denk immer automatisch Nachwirkung, bei Freiwilligen kann sie vereinbart werden.

Es ist in der Regel immer so, dass eine Partei Wünsche hat, die nicht unbedingt denen der Gegenseite entspricht, also entsprechend verhandeln.

Dem AG geht es vermutlich darum, das der BR die BV nicht kündigt und der AG dann die Kameras deaktivieren muß, er will sich wohl eine dauerhafte Lösung schaffen.

Allerdings denke ich, daran sollte auch der BR ein Interesse haben.

P
packer

21.10.2005 um 10:36 Uhr

wo steht das mit der automatischen nachwirkung?

ich hab noch mal drüber geschlafen, und eine nachwirkung ist in diesem fall nicht interessant für einen br. wenn der ag mist baut mit dem system, wir uns nicht einigen können und kündigen, wird das system abgeschaltet... das wäre gut so... wenn der ag kündigt auch, nochmal ein plus für uns... will er also das system neu starten, muß ER vor gericht und initiativ werden, bzw. durch diesen druck im vorfeld immer schön vorsichtig sein. versteht mich nicht falsch, aber keine überwachung ist besser als überwachung... oder seh ich das jezze falsch. wo sind die nachteile und was ist mit der automatischen nachwirkung bei erzwingbaren BVs?

T
Tomcom

21.10.2005 um 12:11 Uhr

Hallo Packer Ist doch logisch das der AG eine Nachwirkung will denn so ereicht er das diese BV "immer bestand" hat.Ohne Nachwirkung ist im diesem Fall besser läuft irgenwas mal schief könnt ihr diese kündigen und sie ist dann einfach weg!!! und ist dann logischer weise nicht mehr gültig.

P
packer

21.10.2005 um 12:20 Uhr

thanks tomcom... das bestätigt meinen gesunden menschenverstand nochmals :)

an alle die es interessiert, ich hab noch mal beim BAG gewühlt:

Die Nachwirkung einer mitbestimmten Betriebsvereinbarung kann zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgeschlossen werden. BAG 9.2.1984 – 6 ABR 10/81; BAG 17.1.1995 – 1 ABR 29/94

damit ist mein sinnen und streben wohl wasserdicht :)))

danke an alle!

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