Wenn die Nachwirkung WIRKSAM ausgeschlossen wurde, dann ist selbige natürlich nicht in der Nachwirkung!
Was die salvatorische Klausel betrifft:
Es gibt mittlerweile viele Sachverständige, die bewusst die Klausel nicht mehr z.B. in einer BV aufnehmen, da sie vorausgesetzt wird. Wirksam (mit oder ohne) ist die BV (wenn nichts anderes falsch ist) dennoch