Nachwirkung bei BV
Folgende Frage stellt sich uns gerade: Hat jede Betriebsvereinbarung, die über eine Einigungsstelle zustande gekommen ist, auch Nachwirkung, auch wenn das nicht speziell drinsteht?
Community-Antworten (4)
30.08.2007 um 11:51 Uhr
JA hat sie! Sogar die die nur Eingungsstellenfähig sind. §77 Abs.6 BetrVG Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
30.08.2007 um 12:24 Uhr
Danke Werner. Und wie ist es, wenn die Einigungsstelle damals freiwillig zustande kam?
30.08.2007 um 12:30 Uhr
Schön Sissi! Genau den Finger in die Wunde gelegt. Die Einigungsstellenspruch wirkt nur nach wenn es eine erzwingbare Angelegenheit war (siehe Fitting § 77 Rn 178). Bei freiwilligen BVs kann der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen AG und BR nur ersetzen, wenn man der Einigungsstelle eine entsprechende Spruchkompetenz gegeben hat. Das führt aber nicht zur Nachwirkung
30.08.2007 um 12:48 Uhr
JAwollja Paula, nur erzwigbare BV´s.
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