Erstellt am 28.06.2005 um 21:11 Uhr von Rollie
Sorry, was heißt Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit einer BV ? Ist die Nachwirkung gemeint im Kündigungsfall ?
Erstellt am 29.06.2005 um 08:53 Uhr von viktor
Du meinst die Nachwirkung.
Grundsätzlich gelten sogenannte erzwingbare Betriebsvereinbarungen nach, bis eine neue abgeschlossen wurde. Ein Ausschluß dieser Nachwirkung wäre gegen gesetzliche Bestimmungen und daher unwirksam, da der BR keine schlechteren Vereinbarungen treffen darf, als das Gesetz vorsieht.
Lediglich bei sogenannten freiwilligen Betriebsvereinbarungen kann die Nachwirkung ausgeschlossen werden. Siehe hierzu § 77 Abs 6 BetrVG