BV Nachwirkung?
Wir haben eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitkonten fristgemäß gekündigt (zum 31.12.2009). Es besteht die Möglichkeit, dass wir uns mit der Geschätsleitung nicht einigen, nun die Frage: Wirkt die alte BV im nächsten Jahr nach?Oder ist sie dann außer Kraft gesetzt?
Community-Antworten (2)
22.10.2009 um 09:03 Uhr
@Nowak Wenn man sich bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht einigen kann, geht es erstens vor die Einigungsstelle und zweitens wirkt solch eine BV solange nach, bis sie durch eine neue ersetzt wird
23.10.2009 um 14:52 Uhr
völlig richtig liebe carrie! außer es gibt eine Ausnahme durch den TV. Bei uns ist tarifvertraglich geregelt, dass eine flexible AZ-Regelung nur durch FREIWILLIGE BV erfolgen kann. Eine solche Regelung ist also nicht erzwingbar und daher wirkt unsere BV nicht nach
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