Wir haben eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitkonten fristgemäß gekündigt (zum 31.12.2009). Es besteht die Möglichkeit, dass wir uns mit der Geschätsleitung nicht einigen, nun die Frage: Wirkt die alte BV im nächsten Jahr nach?Oder ist sie dann außer Kraft gesetzt?