Erstellt am 22.10.2009 um 07:03 Uhr von carrie
@Nowak
Wenn man sich bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht einigen kann, geht es erstens vor die Einigungsstelle und zweitens wirkt solch eine BV solange nach, bis sie durch eine neue ersetzt wird
Erstellt am 23.10.2009 um 12:52 Uhr von paula
völlig richtig liebe carrie! außer es gibt eine Ausnahme durch den TV. Bei uns ist tarifvertraglich geregelt, dass eine flexible AZ-Regelung nur durch FREIWILLIGE BV erfolgen kann. Eine solche Regelung ist also nicht erzwingbar und daher wirkt unsere BV nicht nach