Erstellt am 20.10.2005 um 05:44 Uhr von Kölner
Erstellt am 20.10.2005 um 07:29 Uhr von Z.Ickig
Einem Angestellten soll im Rahmen aussergewoehnlicher Leistungen eine individuelle ausserordentliche Gehaltserhoehung zuerkannt werden.
==> Das ist höchst lobenswert! Und so gehört sich das auch.
Kann der Betriebsrat die Zustimmung hierzu unter bestimmten Voraussetzungen verweigern?
==> Nein. Der BR hätte zwar ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um ein Ein- bzw. Umgruppierung geht, aber der Arbeitgeber kann die Erhöhung einfach als "außertarifliche Zulage" deklarieren.
Welche Moeglichkeiten hat das Management die Gehaltserhoehung trotzdem durchzusetzen?
==> Indem sie einfach die Erhöhung vornimmt und dem Mitarbeiter das höhere Gehalt bezahlt.
Erstellt am 20.10.2005 um 09:09 Uhr von viktor
Ich kann Z.Ickig nur zustimmen. Verweigerung ist an dieser Stelle kontraproduktiv. Vielleicht sollte der BR die Gelegenheit nutzen und éine Betriebsvereinbarung für ein zusätzliches Prämiensystem fordern.
Erstellt am 20.10.2005 um 10:35 Uhr von packer
natürlich gehört sich das so... aber mir ist die motivation eures br nicht so ganz klar. kann es sein, daß andere kollegen eventuell benachteiligt werden?
hier kann ich auch nur raten, euch mal viktors vorschlag zu gemüte zu führen... da seid ihr mitbestimmungspflichtig lt. § 87(10) BetrVG! wir hatten auch sogenannte nasenprämien...
Erstellt am 20.10.2005 um 15:45 Uhr von Z.Ickig
Packer......, es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen "Prämie" und "Gehaltserhöhung".
Erstellt am 20.10.2005 um 16:09 Uhr von Victoria
§ 87 Abs. 11 Der AG darf ao Zahlungen leisten, der BR ist mitbestimmungspflichtig. Meine Frage: Warum soll denn die Zustimmung hierfür verweigert werden? Besser ist es, nachzuforschen, weshalb diese a.o. Zahlung bezahlt wird, um diese dann für analoge Leistungen für andere MA zu fordern. Sollte ein anderer MA die Erkenntnis gewonnen haben, dass er eine ähnliche Leistung erbracht hat, dann soll er dies, wenn er genügend Chuzpe hat, dies für sich individualrechtlich einfordern.
Ich finde es eigentlich immer sehr bedenklich, wenn sich der BR gegen eine Zahlung stellt. Neidfaktor!
Ich rate außerdem, diesen Fall, ohne Namensnennung und sehr sachlich zu veröffentlichen.
Erstellt am 20.10.2005 um 17:09 Uhr von Z.Ickig
Ähem...., auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt Prügel kriege oder so:
wenngleich auch zwischen Erhöhung und Prämie einerseits zu differenzieren ist, gibt es andererseits eine Mitbestimmung nur bei kollektiv-rechtlichen Sachverhalten.
Hier aber wird ein EINZELFALL geschildert.
Also: vergeßt eure Mitbestimmung. Hier gibt es nix mitzureden oder zu verweigern.
Erstellt am 20.10.2005 um 21:14 Uhr von Snoopy
... es geht tatsaechlich um eine Erhoehung, nicht um eine einmalige Praemie.
Erstellt am 20.10.2005 um 22:41 Uhr von Akira
Hallo Allemal!
Wo ist denn das nette Unternehmen das von sich aus das Gehalt erhöht :o). Wenn ich mehr Kohle will muss ich immer bei meinem Chef auf der Matte stehen, dann zeigt er mir immer seine leeren Hosentaschen.Gehaltserhöhung handele ich immer mit meinem Chef aus,da bekommt kein anderer das Näschen dran,denn ich verkaufe doch meine Arbeitskraft.Bei Prämien haben andere noch ein Wörtchen mit zu reden,und das kann ins Auge gehen ,wenn da jemand mit entscheiden soll dem dein Gesicht nicht passt.
Erstellt am 21.10.2005 um 10:30 Uhr von Victoria
§ 87, 11 Die Mitbestimmung entfällt bei solchen Prämien, die unabhängig von Leistung des AN gewährt werden, wie etwa Treue- oder Anwesenheitsprämie. In solchen Fällen besteht aber ein MBR nach § 87, Abs.1 Nr. 10 BetrVG.
Worüber reden wir hier eigentlich??
Erstellt am 21.10.2005 um 10:47 Uhr von merlin
Ich schließe mich Victoria an, bei Zuschüssen, Zulagen, etc. hat der BR ein Mitbestimmungsrecht
Gruß, Merlin
Erstellt am 21.10.2005 um 10:49 Uhr von packer
hallo z.ickig!
naja, eine nasenprämie ist eigentlich bekanntermaßen z.b. eine sogenannte außertarifliche zulage, also keine "prämie" sondern eine waschechte gehaltserhöhung...
zurückzick ;)))