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Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei einer individuell ausgehandelten Zulage?

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Damuric
Jan 2018 bearbeitet

Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei einer individuell ausgehandelten Zulage zwischen Mitarbeiter und GF. Kann er Einspruch bei der GF einlegen. Es gilt bei uns der BAT.

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Community-Antworten (4)

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otto

19.01.2006 um 20:39 Uhr

Hallo Damuric, der BR hat nur bei der Eingruppierung (§ 99 Abs. 1 BetrVG) eines/r Arbeitnehmers/in ein Mitbestimmungsrecht, nicht aber bei individuell vereinbarten Zulagen. Protestieren kann er vielleicht, wenn er z.B. das Gleichheitsprinzip verletzt sieht. Rechtlich ist das aber ohne Bedeutung. Gruß otto

F
ferdi

19.01.2006 um 21:02 Uhr

Hallo Damuric,

da es den BAT nicht mehr gibt, der steht wo er steht. Es gibt keine tariflichen Erhöhungen mehr. Seit 01.10.05 gilt für den öffendlichen Dienst Bund und Kommunen der TVöD. Alle die noch unter BAT laufen müssen Gehaltsangleichungen selber aushandeln.

ferdi

Z
zimmel

31.01.2006 um 22:32 Uhr

Hallo,

denk mal über betriebsliche Lohngestalltung nach da habt Ihr sehrwohl ein Mitbestimmungsrecht im BetrVG TVöD BAT hin und her dies ergibt sich aus dem BetVG. Wir haben im Moment ein ähnliches Problem.

Das wird noch ein harter Kampf vielen Dank schon mal an die Gewerkschaft viele "Dinge" auf betriebsliche Ebene herunterzubrechen.

Und erst die vielen schönen Öffnungsklauseln, ich könnte Wahnsinnig werden. So hatte ich mir meine BR-Arbeit nicht vorgestellt.

Gruß zimmel

RI
Ramses II

31.01.2006 um 23:29 Uhr

Pzimmel,

es geht hier doch gar nicht um die betrübliche Lohngestaltung!

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