Erstellt am 19.01.2006 um 19:39 Uhr von otto
Hallo Damuric,
der BR hat nur bei der Eingruppierung (§ 99 Abs. 1 BetrVG) eines/r Arbeitnehmers/in ein Mitbestimmungsrecht, nicht aber bei individuell vereinbarten Zulagen. Protestieren kann er vielleicht, wenn er z.B. das Gleichheitsprinzip verletzt sieht. Rechtlich ist das aber ohne Bedeutung.
Gruß otto
Erstellt am 19.01.2006 um 20:02 Uhr von ferdi
Hallo Damuric,
da es den BAT nicht mehr gibt, der steht wo er steht.
Es gibt keine tariflichen Erhöhungen mehr.
Seit 01.10.05 gilt für den öffendlichen Dienst Bund und Kommunen der TVöD.
Alle die noch unter BAT laufen müssen Gehaltsangleichungen selber aushandeln.
ferdi
Erstellt am 31.01.2006 um 21:32 Uhr von zimmel
Hallo,
denk mal über betriebsliche Lohngestalltung nach da habt Ihr sehrwohl ein Mitbestimmungsrecht im BetrVG TVöD BAT hin und her dies ergibt sich aus dem BetVG. Wir haben im Moment ein ähnliches Problem.
Das wird noch ein harter Kampf vielen Dank schon mal an die Gewerkschaft viele "Dinge" auf betriebsliche Ebene herunterzubrechen.
Und erst die vielen schönen Öffnungsklauseln, ich könnte Wahnsinnig werden. So hatte ich mir meine BR-Arbeit nicht vorgestellt.
Gruß zimmel
Erstellt am 31.01.2006 um 22:29 Uhr von Ramses II
Pzimmel,
es geht hier doch gar nicht um die betrübliche Lohngestaltung!