Erstellt am 09.08.2007 um 19:39 Uhr von DonJohnson
wie es sich anhört, seid ihr nicht Tarif gebunden. Das bedeutet, dass der AG euch eigentlich Lohnerhöhungen gewären kann, wie er will. Ihr als BR seid da erst mal draußen vor, da es sich hierbei um Individualrecht handelt. Ihr habt nur beim Kollektivrecht MBR. Anders ist es allerdings, wenn Sonderauszahlungen wie Prämien usw ausgezahlt werden. Das meinte euer BRV vermutlich, da hat der BR ein MBR. Meine Empfehlung: Schafft einen höheren Organisationsgrad in der Gewerkschaft, die handelt dann einen HTV mit dem AG aus, woran sich dieser halten muß.
Erstellt am 09.08.2007 um 21:27 Uhr von Maren
Hallo!
Ihr habt sehr wohl ein Mitbestimmungsrecht. § 87,1, 10 und 11 ist anzuwenden. Ihr könntet eine BV erzwingen, die Verteilungsgrundsätze und Kriterien für Gehaltserhöhungen und Boni transparent benennt. Außerdem könnt Ihr das Proceder für Zielvereinbarungsprämien damit einheitlich und transparent gestalten.
Bei uns ist es ähnlich, wir sind auch nicht im Tarif und haben den AG durch Androhung von Einigungsstelle jetzt soweit, daß er darüber verhandelt. Die Höhe einer Ausschüttung (Gesamt - Summe) ist durch den BR nicht verhandelbar, aber die Verteilung. Bei uns geht es aber erst voran, seit wir eine ANwältin eingeschaltet haben. Allerdings haben wir auch noch keinen Abschluss, ist echt kompliziert, auch die Kriterien!
Die Gewerkschaft bringt meines Erachtens nicht so viel, denn die sind an so kleinen Betrieben nicht so interessiert und es dauert auch ewig, denn der AG kann sich ja weigern mit denen zu verhandeln, wenn er nicht im AG- Verband ist.
Viel Glück!
Maren
Erstellt am 09.08.2007 um 22:04 Uhr von DonJohnson
Nein Maren. Das kannst du vergessen. Der 87er besagt, dass : "der BR ein Mitbestimmungsrecht hat, soweit eine gesetzliche oder TARIFLICHE Regelung nicht besteht..." Zur Lohnerhöhung möchte ich dir nochmals den §77 Abs 3 nahelegen, der besagt, dass in einer BV keine Angelegenheiten geregelt werden dürfen, die tariflich geregelt sind, oder üblicher weise geregelt werden. Eine BV über Lohnerhöhungen ist somit rechtswidrig und nicht haltbar vor Gericht sollte der AG dagegen verstoßen. Das was ihr regeln könnt ist wann, wie und wo ausgezahlt wird. Ihr könnt Zulagen in einer BV regeln und auch deren Verteilung. Das sagte ich aber in meinem ersten Kommentar schon dazu. Laut BetrVG ist nur die Gewerkschaft für kollektive Lohnerhöhungen zuständig. Und das das ncihts bringt, stimmt auch nicht. Der AG muß verhandeln, sonst wird gestreikt. So, darum sagte ich auch, dass ein gewisser organisationsgrad da sein sollte.
Und bitte Maren sag mir jetzt nciht, der § 77 Abs 3 gilt für euern Betrieb nicht ;-)
Erstellt am 10.08.2007 um 08:09 Uhr von Maren
Hallo!
Natürlich gilt der §77 auch für uns. Aber Du hast mich nicht richtig verstanden. Selbstverständlich können wir keine Lohnerhöhungen verhandeln. Aber die Kriterien für die Verteilung sehr wohl! D.h. konkret: Der AG legt fest, wieviel Grundlohn in einer Lohngruppe gezahlt wird und wie hoch Steigerungen in derselben sind. Die Definition, was ist die Lohngruppe und nach welchen Kriterien sind die Steigerungen zu zahlen z.B. Zusatzqualifikation oder Betriebszugehörigkeit oder oder ist sehr wohl mitbestimmungspflichtig nach §87. Auch ob Zielerreichungsprämien gezahlt werden, ob diese kollektiv oder individuell sind und wiederum die Kriterien dafür! Auch Konfliktregelungen bei sochen Prämien! Allerdings hat der TArif vorrang, der BR kann dies nur verhandeln wenn der AG nicht im Verband ist und kein Tarif angewendet wird!
Bei uns ist es z.b. so, daß in diesem Jahr aus dem GEschäftsgewinn 25% an die Mitarbeiter ausgeschüttet wird. Wie die 25% verteilt werden bestimmt der BR mit!
Liebe Grüsse,
Maren
Erstellt am 10.08.2007 um 13:53 Uhr von DonJohnson
Hallo Maren. So wie es bei euch läuft, hast du wie ich anfangs sagte schon recht. Die Verteilung von Gewinnen und so. Mit dieser Einteilung in Lohngruppen bin ich mir um ehrlich zu sein nicht ganz sicher, müßte ich nachsehen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen eine grundsätzliche Eingruppierung, also als Kollektiv, betriffe auch den TV, somit wäre eine BV dann wieder gegen das BetrVG. Ich kann mich aber da gerne mal schlau machen, meine aber, dass ich recht habe (siehe Einführung ERA).
Schöne Grüße und ein schönes Wochenende