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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltserhöhungen ohne BR - geht das?

J
jugo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo All, vielleicht kann uns jemand hier mal helfen:

Bei uns in der Firma (24 Mitarbeiter, 3er Gremium) ist im letzten Jahr jeder MA mit einer Gehaltserhöhung i.H.v. 3% bedacht worden, darüber hinaus haben aber einige bis zu 11% zusätzlich bekommen (nach Nasenfaktor), bei anderen ist es bei diesen 3% aber auch geblieben. Hierunter natürlich alle BR-Mitglieder, nur einer, der immer wieder AG-freundlich aus der Reihe tanzt, der hat 3% + 6% erhalten (jeder kann sich denken, warum).

Wie auch immer, uns wurde nichts gesagt, erst auf Nachfragen wird uns erklärt, warum diese Unterschiede doch berechtigt sind, wobei wir im Gremium dies nicht nachvollziehen können und tatsächlich nicht die gleichen Masstäbe für alle gelegt worden sind. Darüber hinaus hat jeder nach Zielerreichung auch einen Bonus erhalten, aber das tut nichts zur Sache jetzt.

Unsere BV Vors. hat auf einem Seminar aufgeschnappt, dass nach geltender Rechtsprechung der BR nicht involviert war und dass deshalb der gesamt ausgeschüttete Topf neu zu bilden und nun unter Mitwirkung des BR neu aufzuteilen ist.

Frage: Stimmt das ? ... Gibt es diese Rechtsprechung ?

Das hat unserem AG nicht sonderlich geschmeckt, der meinte wiederum, der AG hat mit Verweis auf $ 87, 1, 10 nicht den BR einzuschalten und will von neuen Verhandlungen nichts wissen. Wir zögern noch mit einem Einigungsstellenverfahren, aber es wird auf das hinaus laufen.

Kennt sich einer aus ?

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Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

09.08.2007 um 21:39 Uhr

wie es sich anhört, seid ihr nicht Tarif gebunden. Das bedeutet, dass der AG euch eigentlich Lohnerhöhungen gewären kann, wie er will. Ihr als BR seid da erst mal draußen vor, da es sich hierbei um Individualrecht handelt. Ihr habt nur beim Kollektivrecht MBR. Anders ist es allerdings, wenn Sonderauszahlungen wie Prämien usw ausgezahlt werden. Das meinte euer BRV vermutlich, da hat der BR ein MBR. Meine Empfehlung: Schafft einen höheren Organisationsgrad in der Gewerkschaft, die handelt dann einen HTV mit dem AG aus, woran sich dieser halten muß.

M
Maren

09.08.2007 um 23:27 Uhr

Hallo!

Ihr habt sehr wohl ein Mitbestimmungsrecht. § 87,1, 10 und 11 ist anzuwenden. Ihr könntet eine BV erzwingen, die Verteilungsgrundsätze und Kriterien für Gehaltserhöhungen und Boni transparent benennt. Außerdem könnt Ihr das Proceder für Zielvereinbarungsprämien damit einheitlich und transparent gestalten. Bei uns ist es ähnlich, wir sind auch nicht im Tarif und haben den AG durch Androhung von Einigungsstelle jetzt soweit, daß er darüber verhandelt. Die Höhe einer Ausschüttung (Gesamt - Summe) ist durch den BR nicht verhandelbar, aber die Verteilung. Bei uns geht es aber erst voran, seit wir eine ANwältin eingeschaltet haben. Allerdings haben wir auch noch keinen Abschluss, ist echt kompliziert, auch die Kriterien! Die Gewerkschaft bringt meines Erachtens nicht so viel, denn die sind an so kleinen Betrieben nicht so interessiert und es dauert auch ewig, denn der AG kann sich ja weigern mit denen zu verhandeln, wenn er nicht im AG- Verband ist.

Viel Glück!

Maren

D
DonJohnson

10.08.2007 um 00:04 Uhr

Nein Maren. Das kannst du vergessen. Der 87er besagt, dass : "der BR ein Mitbestimmungsrecht hat, soweit eine gesetzliche oder TARIFLICHE Regelung nicht besteht..." Zur Lohnerhöhung möchte ich dir nochmals den §77 Abs 3 nahelegen, der besagt, dass in einer BV keine Angelegenheiten geregelt werden dürfen, die tariflich geregelt sind, oder üblicher weise geregelt werden. Eine BV über Lohnerhöhungen ist somit rechtswidrig und nicht haltbar vor Gericht sollte der AG dagegen verstoßen. Das was ihr regeln könnt ist wann, wie und wo ausgezahlt wird. Ihr könnt Zulagen in einer BV regeln und auch deren Verteilung. Das sagte ich aber in meinem ersten Kommentar schon dazu. Laut BetrVG ist nur die Gewerkschaft für kollektive Lohnerhöhungen zuständig. Und das das ncihts bringt, stimmt auch nicht. Der AG muß verhandeln, sonst wird gestreikt. So, darum sagte ich auch, dass ein gewisser organisationsgrad da sein sollte. Und bitte Maren sag mir jetzt nciht, der § 77 Abs 3 gilt für euern Betrieb nicht ;-)

M
Maren

10.08.2007 um 10:09 Uhr

Hallo!

Natürlich gilt der §77 auch für uns. Aber Du hast mich nicht richtig verstanden. Selbstverständlich können wir keine Lohnerhöhungen verhandeln. Aber die Kriterien für die Verteilung sehr wohl! D.h. konkret: Der AG legt fest, wieviel Grundlohn in einer Lohngruppe gezahlt wird und wie hoch Steigerungen in derselben sind. Die Definition, was ist die Lohngruppe und nach welchen Kriterien sind die Steigerungen zu zahlen z.B. Zusatzqualifikation oder Betriebszugehörigkeit oder oder ist sehr wohl mitbestimmungspflichtig nach §87. Auch ob Zielerreichungsprämien gezahlt werden, ob diese kollektiv oder individuell sind und wiederum die Kriterien dafür! Auch Konfliktregelungen bei sochen Prämien! Allerdings hat der TArif vorrang, der BR kann dies nur verhandeln wenn der AG nicht im Verband ist und kein Tarif angewendet wird! Bei uns ist es z.b. so, daß in diesem Jahr aus dem GEschäftsgewinn 25% an die Mitarbeiter ausgeschüttet wird. Wie die 25% verteilt werden bestimmt der BR mit! Liebe Grüsse, Maren

D
DonJohnson

10.08.2007 um 15:53 Uhr

Hallo Maren. So wie es bei euch läuft, hast du wie ich anfangs sagte schon recht. Die Verteilung von Gewinnen und so. Mit dieser Einteilung in Lohngruppen bin ich mir um ehrlich zu sein nicht ganz sicher, müßte ich nachsehen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen eine grundsätzliche Eingruppierung, also als Kollektiv, betriffe auch den TV, somit wäre eine BV dann wieder gegen das BetrVG. Ich kann mich aber da gerne mal schlau machen, meine aber, dass ich recht habe (siehe Einführung ERA). Schöne Grüße und ein schönes Wochenende

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