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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR und individuelle Gehaltsverhandlung

S
Schinkenspicker
Mai 2017 bearbeitet

Hallo!

Ich habe gerade ein Brett vorm Kopf: ein MA hat sich an den AG gewendet, mit Bitte um eine Gehaltserhöhung. Der AG sagt: geht nicht ohne Absprache mit dem Betriebsrat!?

Hä? Ich dachte bisher, bei Einstellungen sind wir im Boot bzgl. Eingruppierung, bei Umgruppierung und auch, wenn wir als BR die Geschäftsleitung nach einem Rekordjahr ansprechen, die Löhne/Gehälter für alle ein wenig zu erhöhen. Aber ansonsten dachte ich, ist jeder seines Glückes eigener Schmied (wir sind keinem Tarif angegliedert).

Bin ich da falsch vor?

Wenn der betreffende MA allerdings in eine andere Gehaltsgruppe einsortiert werden müsste (z.B. andere Verantwortungsbereiche dazu gekommen), wäre der BR dann auch hinzuziehen (oder nur bei Neu-Einstellungen)?

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Community-Antworten (2)

H
Hartmut

10.04.2015 um 17:38 Uhr

Eine reine Gehaltserhöhung, ohne dass sich an der Tätigkeit sonst etwas ändert, ist eine rein individualrechtliche Angelegenheit und daher nicht mitbestimmungspflichtig. Der AG will sich, indem er auf den BR verweist, möglicherweise aus der Diskussion stehlen.

Wenn es bei euch (tarifliche!) Gehaltsgruppen gibt, dann ist die Einordnung mitbestimmungspflichtig. Das ist so, weil man in Gehaltsgruppen nicht eingeordnet wird, sondern je nach Gehalt und Tätigkeit eingeordnet ist. Das Gehaltsraster ist aber nicht individueller, sondern kollektiver Natur.

G
gironimo

10.04.2015 um 17:51 Uhr

Manchmal fällt auch dem Chef nichts besseres ein, um einen Arbeitnehmer abzuwimmeln.

Du hast schon recht; die Höhe des Arbeitsentgelts kann vom BR nicht verhandelt werden (§ 77 Abs. 3 BetrVG); gilt kein Tarif, ist dies rein individuell auszuhandeln.

Die Mitwirkung des BR aus dem § 99 BetrVG bezieht sich auf (jede) Einstellung, Ein- oder Umgruppierung und Versetzungen.

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