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Datenschutz- Lesen und drucken Fremder emails - wie ist das rechtlich?

P
Patrik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen. In der Abwesenheit eines AN, hat sein Vorgesetzter (kein leitender Angestellter) dessen Assistentin mehr oder weniger gezwungen die emails des AN zu öffnen und auszudrucken. Darf er das? Bei uns ist die Nutzung des Email-Accounts zu privaten Zwecken erlaubt. Die Assistentin hatte die Genehmigung die Emails zu lesen vom AN. Darf ein Dritter darauf ohne Genehmigung zugreifen? Hat sich die Assistentin evtl. strafbar, im Sinne des Datenschutzgesetzes, gemacht, indem Sie die emails gedruckt und weitergeben hat (zugegeben unter Zwang). Wir als BR wissen nicht so recht wie wir vorgehen sollen. Rechtsanwalt einschalten? Hat jemand damit Erfahrung? Vielen Dank, Patrik

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Community-Antworten (1)

V
viktor

14.10.2005 um 14:29 Uhr

Im Prinzip gilt auch im Betrieb der Datenschutz und das Telekommunikationsgesetz. Natürlich kommen noch betriebliche Arbeitsabläufe, Betriebsvereinbarungen etc. bei der Bewertung dazu. Die privaten E-Mails gehen natürlich niemanden etwas an.

Ja, ich würde diesen Punkt mit einem Fachanwalt beraten.

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